Ist es eine Mediation oder eine Schlichtung? Ist es eine Moderation oder einfach nur ein Gespräch? Wie unterscheiden sich die Verfahren, was macht ihren Unterschied aus? Bereits bei den „falschen Mythen“ hatten wir darauf hingewiesen, dass die bloße Tatsache eines vom Dritten unterbreiteten Vorschlages oder seine Bewertung keine belastbaren Kriterien darstellen, anhand deren sich die Verfahren unterscheiden lassen.  Eine Systematik der Verfahren kann helfen, die Unterschiede deutlich zu machen.

Selbst in der Gesetzgebung verliert sich jeder systematische Ansatz spätestens dann, wenn es um die außergerichtliche Streitbeilegung geht. Die Terminologie ist unklar und nicht einheitlich. Wenigstens in der Begründung zum VSBG hat der Gesetzgeber dies für den Begriff der ADR erkannt. Er führt aus:

“ … Mit Verfahren zur außergerichtlichen (oder alternativen) Konfliktbeilegung ist dagegen
jedenfalls im Zusammenhang der Richtlinie gemeint, dass ein neutraler Dritter außerhalb
eines Gerichtsverfahrens in einem strukturierten Prozess die Parteien bei der Suche
nach einer Einigung unterstützt (Mediation; Vermittlung), ihnen eine Lösung vorschlägt
(Schlichtung) oder sogar über den Streit verbindlich entscheidet (Schiedsverfahren)…“

Eine Moderation fiele aus dem Schema ebenso wie alle diadischen Verfahren, wie z.B. die Supervisionb, die Beratung, das Coaching und die schlichte Einigung, obwohl diese Vorgänge ebenfalls außerhalb des Gerichtsverfahrens stattfinden und zur Streitbeilegung führen.Wie lassen sich die unterschiedlichen Herangehensweise sinnvoll gliedern und unterscheiden?

Die Verfahrenssystematik

Der Begriff des Verfahrens wird definiert als die bestimmte Art und Weise, nach der jemand bei seiner Arbeit vorgeht. In der Rechtssprache bezeichnet der Begriff eine Untersuchung zur Klärung eines rechtlich relevanten Sachverhalts. In der Mediation wäre es eine bestimmte Herangehensweise zum Finden einer Lösung. Entscheidend ist der Unterschied zu einem statischen Vorgehen, wobei dert Begriff des Verfahrens auf eine Entwicklung hindeutet. Dies im Blick habend, unterscheiden siech die Verfahren zunächst nach den involvierten Instanzen bzw. Personen. Zu differenzieren sind:

  • monadische Verfahren
  • dyadische Verfahren
  • triadische Verfahren

Bei den dyadischen Verfahren wird eine zweite Person, ein Berater, Coach oder sonstiger Unterstützer eingebunden. Bei den triadischen verfahren braucht es einer weiteren Instanz, der sogenannten dritten Person. Dritte sind: Mediatoren, Schlichter, Richter. Unter den triadischen Verfahren lassen sich solche herausbilden, die im Streit vermitteln und solche, die über den Streit entscheiden. Verfahren der Streitvermittlung sind:

  • Mediation
  • Schlichtung

Verfahren der Streitentscheidung sind:

  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Gericht

Die triadischen Verfahren unterscheiden sich nicht nur nach der Zielsetzung sondern auch nach der Rolle des Dritten, weil sich über seine Rolle das Verhalten der Parteien determiniert. Jetzt stehen sich gegenüber:

  • Mediation
  • Schlichtung
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Gericht

Natürlich gibt es Mischformen. Die sogenanngte non-binding arbitration beispielsweise würde zwischen der Schlichtung und der Schiedsgerichtsbarkeit angesiedelt sein.

Die hier vorgenommene Unterscheidung geht auf den Charakter der Verfahren ein. Sie hilft, das Wesen der Mediation zu definieren und hat deshalb Auswirkungen auf die Festlegung der Kunstregeln. Eine wissenschaftliche Herleitung dieser Systematik findet sich in „Mediation (un)geregelt

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