Die Verbände waren aufgefordert, sich über die Standards der Ausbildung und Zertifizierung zu einigen. Dies ist jetzt insofern geschehen, als die Verbände sich auf gewichtete Mindestandards verständigt haben. Die Standards waren an dieser Stelle im Web veröffentlicht. Dies geschah ohne die Kenntnis, dass es sich offenbar noch um eine interne vertrauliche Information gehandelt hatte.
Zusammen mit der Pressemitteilung des BMJ, die inzwischen auch auf unserer Seite veröffentlicht wurde, zeigt sich jedoch ein erfreulicher Trend. Wahrscheinlich wird es den einzelnen Verbänden und Kammern obliegen, dafür zu sorgen, dass und wie sie für die Verwirklichung der Standards der Mediation einstehen. Die Information über die Standards bleibt im Intranet für unsere Mitglieder einsehbar – wie sonst könnten wir uns als Verband dahinterstellen? Zugegeben, die Standards lassen noch viele Fragen offen. Das ist gut so, denn es bleibt natürlich unbenommen, höhere Anforderungen an die Ausbildung zu stellen. Ob und inwieweit diese Standards in eine offizielle, gesetzliche Regelung überführt werden, etwa wie in Österreich, ist noch offen.
Sie befinden sich im öffentlichen Portalbereich!
Ich weiß nicht wer diese Quantifizierungen vorgeschlagen hat. Die Handschrift der Juristen ist in den ganzen Verhandlungen deutlich zu spüren. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es sich hier um Mindeststandards handelt, die jeder Ausbilder und jedes Institut “nach oben” den Bedürfnissen anpassen können. Immerhin war es gelungen, Standards zu finden, denen sich alle Verbände anschließen konnten. Der Rest ist Sache des Wettbewerbs.
Das war ja zu erwarten – was kann anderes aus dem Justizminiterium kommen – 15 % Recht und dann noch unnötiges, während für das allerwichtigste in der Mediationsausbildung, die Haltung lediglich 10 % vorgesehen sind. Meine Meinung: Wer diese Standards mit entwickelt hat – hat meines Erachtens noch keine Mediation gemacht, bzw. kaum Erfahrung in dem Bereich. Supervision bleibt bei einer Selbstverpflichtung!? Gerade in den Supervisionen wird deutlich – wo in der Ausbildung individuell anzusetzen ist, wo die einzelnen ihre Fallen haben. Wie wäre es andersrum – wir machen 15 % Supervision und das mit dem Recht machen wir in die Arbeitsgruppen, in Selbstverpflichtung – schließlich ist alles was mit Recht zu tun hat – nachzulesen. Erfahrung – wie Supervision – ist halt nicht zu “Studieren”. Denke mal – Pädagogen hat man nicht einbezogen.
Jedenfalls was meine Ausbildung betrifft – an Teile dieser Vorgaben werde ich mich nicht halten.
Ali Leyendecker, Mediator, Piesport