Der begriffliche Ursprung von Mediation lässt sich vor Allem aus dem lateinischen Wort "mediatio" (Vermittlung). und dem griechischen Wort "medos" (·neutral, verrmitteln, unparteiisch) ableiten. Darüber hinaus bleibt alles unklar.

Frau Prof. Gräfin von Schlieffen spannt den weiten Bogen. Für sie hat die Mediation viele Aspekte:

"Sie ist zum einen ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, ein Beruf, eine persönliche Haltung und nicht zuletzt eine reformatorische Idee, die ein hochgespannendes Ziel verfolgt – das Streben nach einer anderen, einer besseren und interessengerechten Konfliktlösung“ (Schlieffen, Katharina von: Mediation im Rechtsstaat, in Handbuch der Mediation, v. Schlieffen (2002). Rdnr. 1).

Die EU-Richtlinie-Mediation versucht eine Legaldefinition, die sich wíe  folgt anfühlt: 

„Mediation“ ein strukturiertes Verfahren unabhängig von seiner Bezeichnung, in dem zwei oder mehr Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erzielen. Dieses Verfahren kann von den Parteien eingeleitet oder von einem Gericht vorgeschlagen oder angeordnet werden oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats vorgeschrieben sein. Es schließt die Mediation durch einen Richter ein, der nicht für ein Gerichtsverfahren in der betreffenden Streitsache zuständig ist. Nicht eingeschlossen sind Bemühungen zur Streitbeilegung des angerufenen Gerichts oder Richters während des Gerichtsverfahrens über die betreffende Streitsache;
b) „Mediator“ eine dritte Person, die ersucht wird, eine Mediation auf wirksame, unparteiische und sachkundige Weise
durchzuführen, unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrem Beruf in dem betreffenden Mitgliedstaat und der Art und
Weise, in der sie für die Durchführung der Mediation benannt oder mit dieser betraut wurde.

Eine weitere Definition lautet: 

„Mediation ist ein freiwilliger Prozess, in dem Konfliktpartner mit Hilfe eines neutralen Dritten ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis gemeinsame, aufeinander bezogene, nach Möglichkeit wertschöpfende Entscheidungen treffen, die auf dem wachsenden Verständnis von sich selbst, dem Anderen und ihrer Sicht der Realität aufbauen“ (Definition von Mähler, Dr. Georg: KON:SENS 1999, 200)

Das österreichische Zivilgesetzbuch besagt: 

Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen (BGBl. I – Ausgegeben am 6. Juni 2003 – Nr. 29 125)