Das Justizprojekt „Integrierte Mediation in Familiensachen im Bezirk des OLG Koblenz“ wurde seinerzeit u.a. von Prof. Dr. Josef Neuert evaluiert. Das Gutachten wurde im März 2010 vorgelegt. Es wurde auf dem Kongress „Mediation richten“ vorgestellt. Es umfasst mehr als 600 Seiten. Das Ergebnis ist überzeugend. Es bestätigt, dass der Einsatz des Konfliktregelungskonzepts „Integrierte Me­diation“ die sozialpsychologische und ökonomische Effi­zienz von Gerichtsverfahren in Familienangelegenheiten sowohl in prozessualer als auch in ergebnisbezogener Hinsicht im Ver­gleich zu den „klassischen Verfahren“ erhöht. Hier zitieren wir die Zusammenfassung des Gutachtens.

Hier der Originaltext: Sozio-ökonomische Analyse der „Integrierten Mediation“ als Konfliktregelungskonzept
Hier die Zusammenfassung:

Zusammenfassende Übersicht zu den Evaluationsergebnissen des Justizprojekts „Integrierte Mediation“

Die Ergebnisse des Justizprojekts „Integrierte Mediation“ bzw. der zugrundeliegen­den realtheoretischen, modelltheoretischen und empirischen Analysen werden im Folgenden unter den Aspekten Theoriekonstrukt, Modellentwicklung, Hypothesen­generierung und Hypothesenoperationalisierung, empirisches Design und empirische Befunde nochmals summarisch zusammengefasst und erläutert.

Zielsetzung hierbei ist es, in komprimierter und informativer Form Ausgangsbedin­gungen, Untersuchungsobjekt, theoretische Basis, wissenschaftstheoretische Grund­ausrichtung und Methodik sowie die Bestimmungsfaktoren der Modellanwendung und der Modelleffizienz als auch Restriktionen und Limitationen der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchung und wissenschaftlichen Evaluation komprimiert zu verdeutlichen.

I. Zu den Zielen des Justizprojekts „Integrierte Mediation“

Das Justizprojekt „Integrierte Mediation in Familiensachen“ wurde im Jahr 2004 im Bereich des Oberlandesgerichts Koblenz gestartet. Es ging aus den Vorläuferprojek­ten „Cochemer Arbeitskreis Trennung und Scheidung“ und „Altenkirchener Modell“ hervor, die darauf abzielten, durch Einsatz mediativer und kommunikativer Elemente in Gerichtsverfahren interessengerichtete Ziele durch die Beachtung kooperativer, auf Konsens ausgerichteter Verhaltensweisen mit einem vertretbaren Aufwand zu realisieren.

Das Justizprojekt „Integrierte Mediation“ verfolgte zunächst zwei primäre Metaziel­setzungen, nämlich

  • die nachhaltige Steigerung der Zufriedenheit aller Prozessbeteiligten -Partei­en, Parteienvertreter, Richter und sonstige Professionen (z. B. Gutachter, Ju­gendämter, etc.) und
  • die nachhaltige Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses als ökonomi­sche Komponente in Familiengerichtsverfahren im Sinne einer potentiellen Reduktion des Aufwandes bzw. einer signifikanten Steigerung der Effizienz für alle Prozessbeteiligten.

Die Umsetzung des Justizprojekts erfolgte in drei Phasen: Die Vorbereitungsphase, insbesondere die Modellentwicklung und Modellverfeinerung als Vorbereitungs­stadium, erfolgte bereits in der Zeit von 2000 bis 2004.

Die Ausbildungsphase, also die intensive Schulung der am Projekt beteiligten Rich­terinnen und Richter durch Seminare, Workshops, Rollenübungen, etc. geschah in den Jahren 2004 und 2005.

Die abschließende Evaluierungsphase, also die wissenschaftliche Effizienzanalyse auf der Basis empirischer Feldstudien realer Gerichtsfälle schließlich wurde in den Jahren 2006 bis 2009 durchgeführt.

Im Detail sollte die wissenschaftliche Evaluation insbesondere folgende Forschungs­fragen beantworten:

  • Messbare Reduktion von Folgeverfahren in Familienstreitigkeiten;
  • messbare Arbeitserleichterung durch Ressourcenschonung bei Richtern und Gerichten;
  • messbare Arbeitserleichterung durch Einbeziehung „fremder“ Ressourcen (Stichwort: „Auslagerung der Seelsorge“), sowie der arbeitsteiligen Über­nahme von Verantwortung durch Einbeziehung interdisziplinären Wissens;
  • messbare Zunahme der Zufriedenheit aller Beteiligten durch effiziente Ver­fahrensergebnisse;
  • fundierte Wertschätzung der Arbeit aller am Verfahren beteiligten Professio­nen durch gesteigerte Kooperationsbereitschaft in Folge einer interprofessio­nellen Vernetzung und Arbeitsteilung;
  • verbessertes „Qualitätsmanagement“ durch Erhebung eines aussagefähigen „empirischen“ Feedbacks aller Beteiligten im Verfahren sowie
  • verbessertes Streitklima durch die Errichtung konstruktiver Streitsysteme.

Zielsetzung dieser wissenschaftlichen Analyse und Evaluation war es insbesondere, zum einen die Verfahrenskonstrukte des klassischen Prozesses in der Handhabung von Familiensachen und deren wahrgenommene Prozess-und Resultatsmängel dem Modell der „Integrierten Mediation“ in Familienstreitigkeiten gegenüber zu stellen und letztendlich empirisch abgesicherte Prozess-, Resultats-und Effizienzunter­schiede – sofern sie denn zu Tage traten – darzustellen und zu interpretieren.

II. Zu den real-und modelltheoretischen Ausgangsbedin­gungen der Untersuchung

Das Forschungsprojekt „Wissenschaftliche Evaluation des Justizprojekts ‚Integrierte Mediation‘“ beruht auf der Zielsetzung, das Modellkonstrukt „Integrierte Mediation“ als gerichtliches Konfliktregelungskonzept einer wissenschaftlichen Effizienzanalyse in mehrdimensionaler Hinsicht zu unterziehen, also dessen „sozialpsychologische Effizienz“ und „ökonomische Effizienz“ im Vergleich zu den klassischen Gerichts­prozeduren empirisch zu untersuchen und anzuwenden.

Aus diesem wissenschaftlichen Grundauftrag der Studie ergab sich schlüssig die ziel­führende Bestimmung des wissenschaftlichen Untersuchungsobjekts.

Als generelles Untersuchungsobjekt wurde das Phänomen der „Konfliktsteuerung und Konfliktregelung“ als gesellschaftlich-politische, juristische und ökonomische Aufgabe identifiziert.

Hierzu wurde zunächst eine ausführliche „State of the Art“-Analyse der Konfliktfor­schung im theoretischen und empirischen Kontext durchgeführt.

In diesem Kontext wurde zunächst eruiert, inwieweit Konflikte als „Spannungs­situationen, in denen zwei oder mehrere Parteien, die grundsätzlich voneinander un­abhängig sind, mit Nachdruck versuchen, scheinbare oder tatsächlich unvereinbare Handlungspläne zu verwirklichen und sich dabei ihrer Gegnerschaft bewusst sind“688 empirisch, d. h. in der realen Welt beobachtbar, nachvollziehbar und darstellbar sind. Dies geschah durch sekundär-statistische Aufarbeitungen der Statistiken des Bundes­amtes Justiz unter besonderer Bezugnahme auf die Anzahl und die Entwicklung der Gerichtsfälle in Zivilsachen und insbesondere in Familienstreitigkeiten, die den Fo­kus des Justizprojekts „Integrierte Mediation“ bildeten. Diese sekundär-empirische Analyse erfolgte komparativ sowohl für Deutschland als auch für Österreich und weitere Länder.

In einem zweiten Schritt wurden die Grundlagen der Konflikt-und Konfliktrege­lungstheorie in der wissenschaftlichen Literatur referiert und auf ihre „Tragfähigkeit“ als analytische Basis einer wissenschaftlichen Studie hin überprüft. Im Einzelnen wurde dabei explizit auf die konflikttheoretischen Arbeiten von Dahrendorf, Rüttin­ger, Jost, Glasl, Boulding, Schelling und Bonacker Bezug genommen. Dies erfolgte in Form einer wissenschaftstheoretischen und disziplintheoretischen Synopse, in der speziell die gesellschaftliche, soziale und ökonomische Komponente des Konflikt­phänomens im Vordergrund stand. Insbesondere wurden Konflikttheorien dabei hin­sichtlich der „Ordnung der Realität und Formulierung allgemeiner Aussagen, der Entstehung und Entwicklung von Konflikten und Konfliktmitteln, der Prognose über zukünftiges Konfliktgeschehen und die Entwicklung von Konfliktkonstellationen, der Unterscheidung zwischen gefährlichen und ‚normalen‘ Konflikten und der Er­kenntnisgewinnung der Möglichkeiten zur Konfliktregelung und Konflikttransforma­tion“ untersucht.689

Diese konflikttheoretische Synopse wurde sodann als Basisinstrumentarium zur Prä­zisierung des Untersuchungsobjekts „Integrierte Mediation als Konfliktregelungs­konzept“ auf die wissenschaftliche Evaluationsaufgabe transferiert. Von besonderem Interesse waren dabei die Ansätze und Ergebnisse der empirischen Konfliktfor­schung. Diese dienten als modelltheoretische Ansatzpunkte zur Entwicklung des Evaluationskonzepts und der Evaluationsinstrumentarien.

Ausgehend von der wissenschaftlichen Spieltheorie als einer Disziplin, „die sich mit strategischem Handeln in Situationen beschäftigt, in denen mehrere Parteien mitein­ander interagieren“690, wurden praktisch handhabbare Analysebatterien für die effi­zienzorientierte Begutachtung des Konfliktregelungskonzepts „Integrierte Mediati­on“ im Vergleich zu dem Konfliktregelungskonzept „klassische Gerichtsverfahren“ entwickelt und erprobt.

Daraus abgeleitet wurden summarisch und aus Gründen einer erhöhten Präzision und sachlichen Klarstellung des „State of the Art“ der Konfliktforschung, konflikttheore­tische und konfliktmanagementbezogene Ansätze in die drei Kategorien juristischer Bereich, gesellschaftlich-politischer Bereich und ökonomischer Bereich differenziert.

Der juristische Analysebereich der Konflikttheorie und des Konfliktmanagements umfasst dabei alle Fälle, die letztendlich von Richtern oder anderen autorisierten Instanzen an Gerichten oder gerichtsähnlichen Einrichtungen entschieden werden, denen die hierzu nötige „Rechtskraft“ entweder per Gesetz oder durch einschlägige „Konstitutionen“ und/oder „Institutionen“ erteilt wurde. Diese Art von „Institutio­nen“ kann als „Konfliktmanagement-Autoritäten“ bezeichnet werden, basierend auf ihrer ihnen öffentlich oder „per Staatsmacht“ zugeordneten Kompetenz, über kolli­dierende Interessen (z. B. im Vertragsrecht als privater Rechtsbereich, im öffentli­chen Rechtsbereich bis hin zum Strafrecht) zu befinden.

Als summarische Schlussfolgerung konnte festgestellt werden, dass die folgenden Elemente eine herausragende Rolle in der Theorie und in der empirischen Praxis des Konfliktmanagements spielen:

  • Transparente Interessen und Zielsetzungen,
  • Legitimität von Forderungen und Interessen,
  • sach-und lösungstaugliche rechtliche Regelungen und
  • Legitimität von Machtinstanzen.

Eine weitere Präzisierung des Untersuchungsobjekts erfolgte durch die Konzentrati­on der Forschungsfrage auf das Konzept der Mediation als spezielles Modell der Konfliktsteuerung und Konfliktregelung.

Aufbauend auf den modernen Konflikttheorien und Konflikthandhabungstheorien von Dahrendorf, Duss-von Werdt und Dorow werden Systematisierungen von Kon­fliktsituationen, von Konfliktkategorien und von Zielsetzungen in Konfliktrege­lungsprozessen erarbeitet, mit der besonderen Zielsetzung der Typisierung von Kon­flikten und potentieller Lösungs-und Handhabungsmöglichkeiten, z. B. nach Blake/ Shepard/Mouton691. Darauf aufbauend werden zunächst Konflikthandhabungsformen auf der Basis der Einbeziehung sog. „Drittparteien“, wie z. B. Schlichtung, Vermitt­lung und eben Mediation thematisiert und präzisiert.

Dabei werden die Phänomene Schlichtung, Vermittlung und Mediation abgegrenzt bzw. – wo sachdienlich – integriert.

Letztendlich mündet dieser wissenschaftliche Präzisierungsprozess in der Formulie­rung einer „Arbeitsdefinition“ für Mediation, aufbauend auf den Hauptmerkmalen

  • strukturiertes Verfahren,
  • involvierte „dritte“ Person,
  • Konzentration auf die Interessen der Konfliktparteien und
  • Idealziel der Herbeiführung einer Win-Win-Lösung.

Diese Arbeitsdefinition wird erweitert durch die definitorische Grundlage bei Arthur Trossen, der eine „reine Mediation“ als Prozedur bezeichnet, in der eine dritte, neut­rale Person (ohne Entscheidungskompetenz) die Parteien dabei unterstützt, eine ei­gene Lösung anzustreben, mit der sie den Konflikt selbst regulieren können.

Darauf aufbauend werden grundlegende Theorien und Modelle der Mediation darge­stellt und diskutiert, unter besonderer Bezugnahme auf die „Geschichte der Mediati­on“, die in ihren Anfängen bereits in das vorchristliche Athen der Polis zurückreicht und den Bogen spannt bis zur Gründung des Deutschen Forums für Mediation im Jahr 2009.

In einem weiteren analytischen Schritt werden die theoretischen Grundsätze und ex­emplarischen Einsatzfelder der Mediation skizziert. Aufbauend auf einer Synopse zum „State of the Art“ der einschlägigen Publikationen entsteht auf diese Weise ein „modelltheoretisches Gerüst“ der Konstruktion von Mediation als „Alternative Dis­pute Resolution (ADR)“ sowie potentieller formaler und substanzieller Ausgestal­tungsmöglichkeiten und exemplarischer Einsatzfelder mediativer Konfliktregelungs­prozesse.

Insbesondere werden hierbei die Dimensionen „Gestaltung eines Mediationsprozes­ses“ und „Aufgaben und Person des Mediators“ thematisiert und einer wissenschaft­lichen Analyse unterzogen.

Ergänzend dazu wird eine Synopse exemplarischer empirischer Befunde zur Media­tion als Konfliktsteuerungs-und Konfliktregelungskonzept erarbeitet. In diesem Kontext werden insgesamt acht empirische Studien analysiert, die sich mit den de­skriptiven, explikativen und praxeologischen Komponenten der Mediation in ver­schiedenen Einsatzbereichen, so z. B. in der Wirtschaft, in politischen Prozessen, in gesellschaftlichen Prozessen sowie in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitver­fahren befassen. Hinzu kommt ein internationaler Vergleich der Bedeutung und der „rechtlichen oder außerrechtlichen“ Verankerung des Instruments Mediation in verschiedenen Län­dern. Hierbei wurde festgestellt, dass Mediation in ihren vielfältigen Dimensionen (Wirtschaftsmediation, politische Mediation, Alltagsmediation, außergerichtliche und gerichtliche Mediation) in anderen Ländern, so z. B. in Großbritannien, in Frankreich, in Skandinavien und in Österreich, wesentlich nachhaltiger „implantiert“ und akzeptiert zu sein scheint, als das bis dato in Deutschland der Fall ist.

Hierzu werden entsprechende empirische Untersuchungen zitiert, die sich auch mit intendierten und tatsächlichen Effizienzwirkungen der Mediation als Konfliktrege­lungskonzept befassen.

Daraus ergibt sich grosso modo der wissenschaftliche und praxeologische Tenor, dass die Mediation als Konfliktsteuerungskonzept tendenziell sehr nachhaltig im Interessenempfinden aller involvierten und beteiligten Parteien zu akzeptanteren und haltbareren Konfliktlösungen führt als „tendenziell“ konfrontative Konfliktrege­lungskonzepte, die letztendlich durch Machtkompetenzen oder „unreflektierte“ Drittparteienurteile entschieden werden.

III. Zu den real-und modelltheoretischen Aufgabenstellun­gen

Das Justizprojekt „Integrierte Mediation“ am Oberlandesgericht Koblenz stellt einen Spezialfall eines Mediationsverfahrens und eines Mediationsmodells dar. Es handelt sich hierbei um eine gerichtsinterne Mediation durch „Vermittlung“ des erkennenden Richters.

Die „Integrierte Mediation“ als spezifisches Konfliktregelungskonzept in gerichtli­chen Familienangelegenheiten versteht sich als Synthese aus der These, nach der sich „die Mediation als Alternativangebot versteht“, im Gegensatz zu den konventionel­len Methoden und Verfahren. Die korrespondierende Antithese hierzu ist in dem Konzept einer reinen Mediation zu sehen, die gerichtsextern und ohne Entschei­dungskompetenz des Mediators (erkennenden Richters) abläuft.

In diesem Sinne bezeichnet die „Integrierte Mediation“ ein übergeordnetes Kon­fliktmanagement, das unter bedürfnisgerechter Anwendung mediativer Elemente und durch Kombination verschiedener Konfliktlösungsverfahren und –methoden das stra­tegische Ziel einer Konfliktlösung verfolgt, auf dessen Herbeiführung sich alle Kon­flikt-und Verfahrensbeteiligten verständigt haben (Arthur Trossen).

Das Justizprojekt „Integrierte Mediation in Familienangelegenheiten“ stellt somit einen speziellen Anwendungsfall der „Mediation“ als „öffentliche Dienstleistung“ dar.

Die vorliegende Projektstudie versucht, die Aufgabe zu erfüllen, eine ganzheitliche „sozio-ökonomische Effizienzanalyse“ des Justizprojekts „Integrierte Mediation“ durchzuführen. Diese Evaluierung bezieht sich materiell auf die folgenden zentralen Elemente:

  • Die erste Anforderung will die Zufriedenheit aller Prozessbeteiligten (Partei­en, Parteienvertreter, Richter und sonstige Professionen) erhöhen.
  • Die zweite Anforderung will die Reduktion des Arbeits-und Kostenvolumens (in materieller und immaterieller Hinsicht) für alle Prozessbeteiligten und die Gesellschaft signifikant erreichen. Dies geht nach Möglichkeit einher mit der Verringerung der Zahl anhänglicher Verfahren.

Das Effizienzpostulat der vorliegenden Projektstudie lautet summarisch also folgen­dermaßen:

  • „Besseres Ergebnis (Zufriedenheit) bei geringerem (Kosten-) Aufwand.“

Generaliter bezieht sich die Evaluationsaufgabe des Justizprojekts „Integrierte Me­diation“ auf die Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten theoretisch­analytischen Variablenkomplexes, der involvierte Ursache-Wirkungs-Beziehungen im Verfahren und im Modell der „Integrierten Mediation“ ermittelt und auf ihre em­pirische „Robustheit“ hin überprüft, immer im Vergleich zur „Effizienz“ klassischer Gerichtsverfahren.

Hieraus ergeben sich folgerichtig auch die beiden Effizienzdimensionen der Evalua­tion des Justizprojekts „Integrierte Mediation“ im Vergleich zu klassischen Verfah­ren, nämlich die „sozialpsychologische“ Effizienzdimension und die „ökonomische“ Effizienzdimension.

Daraus abgeleitet ergeben sich die dem Evaluationsauftrag zugrunde liegenden fol­genden Fragenkomplexe:

  • Führt die Einbeziehung von Mediation und/oder mediativen Gesprächstech­niken zu einer höheren Zufriedenheit aller an einem familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten?
  • Führt die Einbeziehung von Mediation und/oder mediativen Gesprächstech­niken aufgrund der größeren Gestaltungsmöglichkeiten und höherer Mitver­antwortung der Konfliktparteien zu einer höheren Akzeptanz der selbst ge­fundenen Lösungen im Vergleich zu einer gerichtlichen Entscheidung oder dem Abschluss eines herkömmlichen Verfahrens?
  • Lässt sich ein Wandel der Streitschlichtungskultur durch die Einbindung von Mediation in ein gerichtliches Verfahren beobachten, weil aufgrund positiver Erfahrungen bei der Wiederaufnahme der Kommunikation zwischen den Konfliktparteien auch bei neuen Streitpunkten eigenverantwortliche Konflikt­lösungen gesucht werden?
  • Werden durch die umfassende Konfliktaufarbeitung bei Einbindung von Me­diation in ein gerichtliches Verfahren Folgekonflikte und nachfolgende ge­richtliche Streitverfahren (Rechtsmittelverfahren oder Abänderungsverfah­ren) vermieden.
  • Führt die Einbeziehung von Mediation und/oder mediativen Gesprächstech­niken zu einer Verringerung der Arbeitsbelastung bei den Familiengerichten?
  • Führt die Einbeziehung von Mediation und/oder mediativen Gesprächstech­niken in ein familiengerichtliches Verfahren zu einer Kostenersparnis für die Justiz und für die streitenden Parteien gegenüber einem in herkömmlicher Weise geführten familiengerichtlichen Verfahren bzw. Prozess?
  • Wie ist die Akzeptanz für die Einbeziehung von Mediation und mediativer Gesprächstechniken in ein familiengerichtliches Verfahren in der Richter­schaft, bei Anwälten und externen Mediatoren?
  • Welche Bedeutung haben die Arbeitskreise „Trennung und Scheidung“ sowie die Vernetzung der Professionen für das Justizprojekt?
  • Lassen sich Auswirkungen volkswirtschaftlicher Art etwa dahingehend fest­stellen, dass Parteien aus gescheiterten Beziehungen bei selbst mitgestalteten umfassenden Konfliktlösungen weniger an psychosomatischen Krankheiten leiden und deshalb dem Arbeitsmarkt eher zur Verfügung stehen?
  • Lohnt es, Richterinnen/Richter in der Anwendung anderer Verhandlungs­techniken zu schulen und das Angebot der Justiz zu erweitern, indem neben der bisher gesetzlich geregelten Verfahrensführung „Beendigung durch Ent­scheidung oder Vergleich“ von der Justiz auch ein weiteres auf Konfliktlö­sung ausgerichtetes Verfahren unter eigenverantwortlicher Mitarbeit der Par­teien angeboten wird?

Im Zuge der real-und modelltheoretischen Analyse basiert die Evaluation des Justiz­projekts „Integrierte Mediation“ auf den folgenden zentralen methodologischen bzw. wissenschaftstheoretischen und forschungsmethodischen Aspekten:

  • Welche Ursache-Wirkungs-Beziehungen im Hinblick auf die Effizienz der Gestaltung des Wertschöpfungsprozesses „Rechtsprechung“ lassen sich in sozialpsychologischer und in ökonomischer Hinsicht feststellen?
  • Gibt es Effizienzdifferenzen zwischen den Verfahren nach dem Konfliktrege­lungskonzept „Integrierte Mediation“ komparativ zu den klassischen Verfah­ren?
  • Welche Handlungsempfehlungen lassen sich aus den gewonnenen sozio­ökonomischen Forschungsergebnissen hinsichtlich der Effizienzen bzw. Effi­zienzdifferenzen beider Konfliktregelungskonzepte ableiten?

Als grundlegende Forschungsmethodik zur Projektevaluation „Integrierte Mediation in Familiensachen“ kam hierbei das wissenschaftstheoretische Programm der „Akti­onsforschung“ zum Einsatz. Das Konzept der Aktionsforschung zeichnet sich da­durch aus, dass es inhaltlich so realitätsbezogen wie möglich betrachtete „Vorgänge“ „simuliert“ und durch die Abwicklung alternativer Problemlösungsszenarien optima­le bzw. suboptimale Ergebnisse sowohl in substanzieller als auch in methodischer Hinsicht erzielen will. Die Aktionsforschung bindet Forscher und Anwender in nahe­zu kongruenter Weise in die Konzeptionsmassnahmen und deren Umsetzung zur Lösung eines realen Problems ein und sorgt somit für größtmögliche Feedbacks und konstruktiv-kritische Reflexionen.

Im Justizprojekt „Integrierte Mediation“, im Vergleich zu den klassischen Verfah­ren, bietet sich ein hervorragendes „Klinikum“ für die Durchführung anwendungs­orientierter Forschungsarbeiten nach dem Programm der Aktionsforschung, in dem die Streitparteien, Richter, Mediatioren und Drittinvolvierte in die Erarbeitung und Überprüfung von Theorien und Hypothesengebäuden eingebunden wurden, ergänzt um die empirische Feldstudie realer Gerichtsfälle, sowohl in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ als auch in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“.

Aufbauend auf diesem realwissenschaftlichen und modelltheoretischen Grundver­ständnis wird der explikative (erklärende) Kontext der wissenschaftlichen Evaluation durch die Konstruktion einer „Realtheorie der Integrierten Mediation“ komplettiert. Zielsetzung hierbei ist es zum einen, das „theoretische Feld“ der „Integrierten Medi­ation“ in Form von Ursache-Wirkungs-Aussagen und Hypothesen zu skizzieren und zu präzisieren und auf dieser Basis die Grundlage für eine empirische Überprüfung der Realtheorie der „Integrierten Mediation“ mit besonderem Fokus auf deren Effi­zienz im Vergleich zu klassischen Konfliktregelungskonzepten in Gerichtsverfahren herbeizuführen.

Hierzu wurde zunächst eine Synopse exemplarischer Mediationsansätze im Bereich von Gerichtsverfahren auch unter Heranziehung verschiedener Länder erstellt (klas­sifiziert in außergerichtliche bzw. reine Mediation, gerichtsnahe Mediation, gerichts­interne Mediation und Spezialfall „Integrierte Mediation“). In ganz besonderer Wei­se wurde dabei der status quo der (öffentlichen, halböffentlichen und privaten) Medi­ationskonzepte in der Republik Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland als exemplarische Übersicht diverser Projekte und Modellversuche herangezogen. Auf diese Weise wurde eine „induktive empirische Basis“ erarbeitet als theoriegelei­tete Induktion zur Formulierung der zentralen theoretischen bzw. hypothetischen Grundaussagen im Realmodell „Integrierte Mediation“ (im Vergleich zu klassischen Prozeduren). Diese empirische Synopse bezog sich sowohl auf gerichtliche als auch außergerichtliche Konzepte und Prozeduren der Mediation, mit besonderem Fokus auf einer Übersicht praktizierter bzw. intendierter Mediationsverfahren zur Lösung von Rechtsstreitigkeiten.

Dies geschah insbesondere durch Erstellung einer Übersicht exemplarischer Media­tionsansätze in den verschiedenen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.

Darauf aufbauend wird letztendlich der Ansatz der „Integrierten Mediation“ als „Koblenzer Modell“ wissenschaftstheoretisch und modelltheoretisch skizziert.

Hierbei wurde dezidiert auf die „Vorläufermodelle“ der „Cochemer Praxis“ und des „Altenkirchener Modells“ der Mediation in Gerichtsstreitigkeiten eingegangen. In die Formulierung des realtheoretischen Modellkonstrukts „Integrierte Mediation“ fließen spieltheoretische, verhandlungstheoretische und konflikttheoretische bzw. konfliktmanagementorientierte wissenschaftliche Bausteine ein. Dabei werden insbe­sondere die wissenschaftstheoretischen Elemente Konfliktgegenstand, Akteure im Handlungsprozess, Interessen und Zielsetzungen, prozedurale und inhaltliche Kon­fliktmanagementverfahren sowie -konzepte zur Ergebnisevaluation „verarbeitet“.

Aus diesen wissenschaftstheoretischen, modelltheoretischen und disziplinären Ele­menten der „Sozialpsychologie“ und der „Ökonomik“692 entwickelt sich sodann die Modellkonstruktion der „Integrierten Mediation“.

Der Konzeption des Modellrahmens „Integrierte Mediation“ wird dabei folgende Begriffsexplikation zugrunde gelegt:

„Bei der ‚Integrierten Mediation‘ handelt es sich um ein übergeordnetes Konflikt­management, das unter bedürfnisgerechter Anwendung mediative Elemente ggf. nach Kombination verschiedener Konfliktlösungsverfahren und –methoden das stra­tegische Ziel einer Konfliktlösung verfolgt, auf dessen Herbeiführung sich alle Kon­flikt-und Verfahrensbeteiligten verständigt haben.“ (Arthur Trossen).

Der Modellrahmen der „Integrierten Mediation“ zielt darauf ab, das gesamte Wissen und die gesamte Kompetenz der reinen Mediation um die sog. „Migrationskompe­tenz“ in Mediationsverfahren zu ergänzen. Unter Migrationskompetenz versteht Trossen dabei das „Hin-und Her-Changieren“ zwischen dem „konfrontativen Ver­fahren (Gerichtsentscheid)“ und dem „kooperativen Verfahren (reine Mediation)“, was sich in der folgenden Kompetenzformel der „Integrierten Mediation“ darstellen lässt:

Konventionelle Kompetenz (Gerichtsverfahrenskompetenz, Richterkompetenz)

+ Kompetenz der Mediation
+ Migrationskompetenz
= Integrierte Mediationskompetenz

Zur Vervollständigung des Realmodells der Konfliktregelung „Integrierte Mediati­on“ werden anschließend die Modellelemente präzisiert. Realiter fußt somit das ganzheitliche Konzept der „Integrierten Mediation“ auf folgenden Elementenbün­deln:

  • Prinzipien der Mediation: Anforderungen an die Parteien; Anforderungen an das Verfahren; Anforderungen an den Mediator.Intention der Mediation: Verstehenwollen und Verstehenkönnen; das Ver­standene vermitteln; das Vermittelte verhandelbar machen.Strukturen/Phasen der Mediation: Abschluss des Mediationsvertrages; Be­standsaufnahme des Streitfalls; Interessenfindung; Konfliktlösungsoptionen aufzeigen; Ergebnisdarstellung und Ergebnisevaluation.

Die Elemente des Modells „Integrierte Mediation“ stellen sich somit als „hybrides Konstrukt“ dar, das einerseits auf der Plattform der gesetzlichen Regelung eines (Zi­vil-) Streitverfahrens basiert und zum anderen in dieses die Integrierten Mediati­onskompetenzen „implantiert“. Dieses Elementarnetzwerk lässt sich folgendermaßen darstellen:

In diesem Kontext wird deutlich, dass sich die Effizienzkriterien, d. h. die Instrumen­tarien zur Beurteilung ddes Erfolges Integrierter Mediationsverfahren am „Output“ einer sozialpsychologisch und ökonomisch nachhaltigen Konfliktregelung messen lassen (als abhängigen Variablen), jedoch in entscheidendem Maße e von den Input-Variablen (Umfeld, Strukturen und Personen bzw. persönliches Verhalten) abhängig sind.

IV. Prozessdarstellung des Justizprojekts „Integrierte Me­diation“

Neben den Generalziele en, die Zufriedenheit aller Prozessbeteiligte en nachhaltig zu erhöhen, sowie die Arbeitsintensität und die/den Kosten (-aufwand)für alle Prozess­beteiligten und die Gesellschaft nachhaltig zu reduzieren, konzentriert sich das Jus­tizprojekt „Integrierte M Mediation“ spezifisch auf die weiteren folge enden Detailziel­setzungen:

  • Reduktion von Folgesachen in Familienstreitigkeiten;
  • Bewusster Umgang mit den Ressourcen der Richter und der Gerichte;
  • problemoptimale Einbeziehung von Drittressourcen und interdisziplinären Wissens;
  • signifikante Zunahme von Zufriedenheit und Akzeptanz der Konfliktlösung durch Nachhaltigkeit der Ergebnisse;
  • fundierte Wertschätzung des Inputs aller am Familienverfahren beteiligten Professionen;
  • verbessertes Qualitätsmanagement des öffentlichen Gutes „Rechtsprechung und Rechtspflege“.

Die Umsetzung des Justizprojekts „Integrierte Mediation“ erfolgte in vier Phasen:

  • Vorbereitungsphase bzw. theoretisch-analytische Projektfundierung (2000 bis 2004);
  • Ausbildungsphase der Projektrichterinnen und –richter „Integrierte Mediati­on“ (März 2004 bis Juli 2005);
  • Evaluierungsphase (ab Juli 2005 Vorbereitung der Evaluierung, ab 2006 bis 2009 wissenschaftliche Analyse und empirische Feldstudie);
  • Ergebnispräsentation und Ergebnisreflexion (ab Ende 2009).

Die Projektevaluation erfolgte zum einen bereits „projektgruppenintern“ durch eine Zwischenbewertung im Zuge der Ausbildungsphase der beteiligten Richterinnen und Richter am Justizprojekt „Integrierte Mediation“ und zum zweiten durch die wissen­schaftliche Evaluierung auf der Basis der komparativen Feldstudie Projektgrup­pe/Referenzgruppe anhand realer Gerichtsfälle.

Die wissenschaftliche Evaluierung des Justizprojekts „Integrierte Mediation“ im Vergleich zu klassischen Verfahren wurde außerdem begleitet durch eine theore­tisch-analytische und empirische Entwicklung der „ethischen“ Grundlagen des Kon­fliktregelungsmodells der „Integrierten Mediation“, bezugnehmend auf den „konsti­tutionellen“ Grundwert „Logik der Menschenwürde“.

V. Zu den zentralen Evaluationsaufgaben und zur Entwick­lung wissenschaftlicher Ursache-Wirkungs-Hypothesen

Unter Bezugnahme auf die umfangreichen theoretisch-analytischen, synoptischen, methodologischen und methodischen Basisarbeiten umfasst die wissenschaftliche Evaluation des Justizprojekts „Integrierte Mediation“ in ihren zentralen Bereichen die Effizienzbewertung des Modellkonstrukts „Integrierte Mediation“ als Konflikt­regelungskonzept sowohl aus sozial-psychologischer, individual-psychologischer, gesellschaftlich-politischer sowie mikro-und makro-ökonomischer Hinsicht – im Vergleich zum Konfliktregelungskonzept „klassisches Gerichtsverfahren“, um „eine objektive und zuverlässige Aussage über den Nutzen des Justizprojekts für ein justi­zielles Verfahren treffen und als Grundlage für künftige Planungen dienen zu kön­nen.“693

Die Erfüllung dieser zentralen Evaluationsaufgabe erfolgt im Kontext der for­schungstheoretischen und realwissenschaftlich fundierten Aufarbeitung der Proble­matik in den folgenden Schritten:

  • Identifikation der zentralen Forschungsfrage;
  • Entwicklung eines theoretisch-analytisch fundierten Ursache-Wirkungs-Beziehungsmodells im Sinne einer Kausalanalyse durch Erstellung eines Ka­talogs an Arbeitshypothesen;
  • Indikatorisierung, Operationalisierung und Metrisierung der abhängigen und unabhängigen, endogenen und exogenen, latenten und manifesten Variablen und deren Beziehungen als Voraussetzung für die empirische Probation, also die Überprüfung des Ursache-Wirkungs-Kataloges an der Realität;
  • Entwicklung, Erprobung und Einsatz eines zielführenden empirischen Erhe­bungsdesigns im Zuge einer komparativen empirischen Feldstudie Projekt­gruppe/Referenzgruppe;
  • Konzeptualisierung und Festlegung des statistischen Auswertungs-und Inter­pretationsdesigns der gewonnenen Erhebungsdaten;
  • Extraktion haltbarer bzw. substantiierter und negierter Hypothesen sowie
  • summarisches Ergebnisfazit.

Als grundlegende wissenschaftliche Methodik der Projektdurchführung kam auf der Metaebene der Aktionsforschungsansatz nach Kurt Lewin und auf der „Substanzebe­ne“ das Quasi-Feldexperiment auf der Basis realer Gerichtsfälle im Vergleich Pro­jektgruppe „Integrierte Mediation“ und Referenzgruppe „klassische Verfahren“ zum Einsatz.

Charakteristikum der Aktionsforschung in diesem Sinne waren im Zuge der Projekt­evaluation insbesondere die folgenden forschungsleitenden Elemente:

  • Der (empirisch arbeitende) Forscher (wissenschaftliche Gutachter) begibt sich in das Untersuchungsfeld, um dieses zusammen mit den betreffenden tat­sächlich handelnden Akteuren zu analysieren und zu verbessern.
  • Bezogen auf das Justizprojekt „Integrierte Mediation“ heißt das, dass der wissenschaftliche Begutachter zusammen mit den teilnehmenden Richtern und dem Projektteam an der Implementation der Modellkonstruktion in der Realität und dessen empirischer Überprüfung mitwirkt.
  • Der Forscher nimmt somit nicht die Rolle des distanzierten Beobachters ein, sondern des aktiv am Evaluationsprozess beteiligten Projektpartizipanten.
  • Der Projektablauf ist durch wiederholte Rückkopplung von (Zwischen-) Er­gebnissen an die Teilnehmer gekennzeichnet.
  • Das Untersuchungsfeld ist gekennzeichnet durch im Fokus der Forschung stehende Handlungen und Sachverhalte im realen Handlungsfeld (gerichtliche Streitbeilegung).
  • Die Primäraufgabe dieses wissenschaftlichen Aktionsforschungsprozesses war jedoch die Erstellung eines sog. „Outcomes Assessment“ auf der Basis einer komparativen Feldstudie anhand konkreter „Feldaktionen“, nämlich der in der Realität durchgeführten Gerichtsverfahren in Familiensachen, einmal unter der Anwendung des Modellkonzepts „Integrierte Mediation“ und zum zweiten – als Benchmark – im klassischen Verfahren.

In diesem Sinne ist das sog. Feldexperiment bzw. Quasi-Feldexperiment die adäqua­te empirische Methode.

Die empirische Dokumentation und Auswertung der realen Gerichtsfälle ist insofern als Quasi-Feldexperiment zu bezeichnen, da es sich dabei zum einen um eine empiri­sche Beobachtung realer Vorgänge und Situationen (also im Feld) handelt, zum zweiten jedoch keine vollständige Kontrolle der Variablen durch die tatsächlichen Gegebenheiten möglich ist, da keine „experimentellen“ Eingriffe in die Gerichtsver­fahren (logischerweise) möglich waren.

Empirische wissenschaftliche Forschung, also realtheoretische Forschung, ist ge­kennzeichnet durch das Bemühen um die Gewinnung sog. „faktischer Richtigkeiten“.

Faktische Richtigkeiten liegen vor, wenn Aussage (Hypothese) und realer Sachver­halt übereinstimmen.

Zentrales Anliegen der wissenschaftlichen Evaluation des Justizprojekts „Integrierte Mediation“ war und ist die Entwicklung eines empirisch gehaltvollen Hypothesen­komplexes zum Zusammenhang zwischen dem Modelleinsatz „Integrierte Mediati­on“ als unabhängige Variable und den Ergebnissen der Prozesse, die nach dem Integrierten Mediationsmodell durchgeführt wurden (als abhängige Variablen), im Ver­gleich zu den entsprechenden Ursache-Wirkungs-Beziehungen in „klassischen“ Ge­richtsverfahren zu Familienstreitigkeiten.

In diesem Sinne wurde zur wissenschaftlichen Evaluation und Analyse des Justizpro­jekts „Integrierte Mediation“ ein kausalanalytisches Modell entwickelt, das die Ab­hängigkeitsbeziehungen zwischen den Variablen bzw. Variablenkomplexen verdeut­licht.

Hierbei wurde neben dem vermuteten Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen dem Modelleinsatz „Integrierte Mediation“ (im Vergleich zu den klassischen Ver­fahren) als unabhängiger Variablenkomplex und den daraus erwachsenden sozial­psychologischen und ökonomischen Effizienzwirkungen (als abhängiger Variablen­komplex) auch der wissenschaftlichen Vermutung Rechnung getragen, dass der Me­diationsgrad bzw. die reale Intensität des Einsatzes mediativer Elemente sowohl in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ als auch in der Referenzgruppe „klassi­sche Verfahren“ wiederum selbst von induzierenden, also in diesem Kontext unab­hängigen, Variablen determiniert wird.

Auf dieser Basis entstand das folgende kausalanalytische Gesamt-Effizienzmodell:

VI. Zu den Bestimmungsfaktoren des Modellanwendungs­grades „Integrierte Mediation“ im Vergleich zum Inten­sitätsgrad des Einsatzes mediativer Elemente in klassi­schen Verfahren

Das zugrunde gelegte kausalanalytische Totalmodell postuliert, dass der Intensitäts­grad der Modellanwendung „Integrierte Mediation“ bzw. des Einsatzes mediativer Elemente in klassischen Verfahren abhängig ist von den Bestimmungsfaktoren „Konfrontationsgrad im Verfahren“, „realiter eingesetzte Mediationselemente“, „Ausbildungsintensität resp. Ausbildungsaufwand der (Integrierten) Mediatoren“ und „Nutzungsgrad der Mediationselemente (resp. Ausbildungserfolg)“.

Dieser Komplex an Variablenzusammenhängen begründet die folgende „induktive“ Ausgangshypothese:

Der Intensitätsgrad der Modellanwendung „Integrierte Mediation“ bzw. der Intensitätsgrad des Einsatzes mediativer Elemente in Gerichtsfällen nach dem Konfliktregelungskonzept „Integrierte Mediation“ im Vergleich zu den Gerichtsfällen nach dem Konzept „klassischer Verfahren“ ist ab­hängig von den induzierenden Variablen „Konfrontationsgrad zu Verfah­rensbeginn und zu Verfahrensende“, „Eingesetzte Verfahrensmittel“, „Ausbildungsintensität der Mediatoren“ und „Nutzungsgrad mediativer Elemente in den Verfahren“.

Es handelt sich hierbei um den Komplex der sog. Verhaltens-Bestimmungsvariablen. Diese Verhaltens-Bestimmungsvariablen werden im Kon­text der Kausalanalyse als unabhängige Variablen charakterisiert, da sie die Ausprä­gung derjenigen Größe determinieren, deren Wirkung in einem zweiten Schritt ana­lysiert und getestet werden soll.

VII. Zu den Wirkungsvariablen der Modellanwendung „Integrierte Mediation“ im Vergleich zum „klassischen Ver­fahren“

Während im Modell der latenten exogenen (erklärenden) Variablen der Modellan­wendungsgrad „Integrierte Mediation“ – im Vergleich der „Integrierten“ Projektver­fahren zu den „klassischen“ Gerichtsverfahren – die abhängige, also beeinflusste, Variable darstellt, wird im zweiten Schritt – nämlich im Zuge des Strukturmodells der Variablenbeziehung – der Modellanwendungsgrad „Integrierte Mediation“ (resp. Einsatz mediativer Elemente in klassischen Verfahren) zum unabhängigen Vari­ablenkomplex.

Wir greifen in diesem Zusammenhang auf die Ausgangshypothese der wissenschaft­lichen Projektevaluation zurück, die folgendermaßen lautet:

Je höher der (Integrierte) Mediations-Modellanwendungsgrad, desto höher die (sozialpsychologische und ökonomische) Effizienz des Gerichtsverfah­rens in Familienangelegenheiten.

Die unabhängige Variable in diesem Ursache-Wirkungs-Zusammenhang ist die In­tensität bzw. der Anwendungsgrad der „Integrierten Mediation“ (im Vergleich zu den mediativen Elementen in klassischen Verfahren) in den empirisch beobachteten Gerichtsverfahren.

Als abhängige Variablen bzw. Effizienzdimensionen haben wir die

  • sozialpsychologische Effizienzkomponente und die
  • ökonomische Effizienzkomponente

formuliert.

Der sozialpsychologische Effizienzaspekt zielt dabei auf die ergebnisbezogenen „soft facts“, die sich primär in den Empfindungen, Gefühlen, (subjektiven) Einschätzun­gen und Erwartungen, also grundsätzlich in der Zufriedenheit und der Akzeptanz von Verfahren und Ergebnissen aus der Sicht aller Beteiligten ausdrücken, also grund­sätzlich „psychologische“ Faktoren berühren, die jedoch in einem starken sozialen Umfeld, bedingt durch die mehrseitige Interdependenz der Verfahrensweisen, der Verfahrensergebnisse und der Verfahrensbeteiligten, entstehen.

Der „ökonomische Effizienzaspekt“ bezieht sich dagegen primär auf die „hard facts“ aus der Beurteilung der Verfahrensweisen und/oder Verfahrensergebnisse.

Als „klassischer“ Gegenstand der Wirtschaftswissenschaften (Ökonomik) gilt dabei der Aspekt des Verhältnisses bzw. des Umgangs mit Input-und Output-Größen, wie z. B. Kosten und Erlöse (Nutzen), Aufwendungen und Erträge, Vermögen und Kapi­taleinsatz, also ganz generell „messbaren“ Effizienzdimensionen.

Als „sozialpsychologische Effizienzvariablen“ haben wir die folgenden Faktoren formuliert:

  • Zufriedenheitsgrad der Verfahrensbeteiligten,
  • Ergebnis-und Verfahrensakzeptanz bei den Verfahrensbeteiligten,
  • Streitkulturentwicklung im Verfahren und während des Verfahrens.

Als „ökonomische Effizienzvariablen“ wurden die folgenden Faktoren formuliert:

  • Vermeidungwahrscheinlichkeit von Folgeverfahren,
  • Arbeitsbelastungsvergleich und Kosten-Nutzen-Vergleiche bei den Gerichten als mikroökonomische Effizienzdimension,
  • Nachhaltigkeit der Verfahrensergebnisse als „makroökonomisches“ Wohl­fahrtskalkül (makroökonomisches Kosten-Nutzen-Kalkül).

Daraus lässt sich folgende Basishypothese als Ursache-Wirkungs-Zusammenhang formulieren:

HB: Der Einsatz des Konfliktregelungskonzepts „Integrierte Mediation“ erhöht die sozialpsychologische und ökonomische Effizienz von Gerichts­verfahren sowohl in prozessualer als auch in ergebnisbezogener Hinsicht im Vergleich zu „klassischen“ Verfahren.

bzw.

Je höher der Modellanwendungsgrad der „Integrierten Mediation“ (bzw. des Einsatzes mediativer Elemente), desto höher die sozialpsychologische und ökonomische Effizienz der Abwicklung von gerichtlichen Streitfällen in verfahrens-und ergebnisbezogener Hinsicht.

Daraus lassen sich die folgenden Sub-Hypothesen deduktiv ableiten:

  • HB1: Der Einsatz des Modells „Integrierte Mediation“ erhöht den Zufrieden­heitsgrad der Verfahrensbeteiligten hinsichtlich Verfahrensweise und Verfah­rensergebnis (im Vergleich zu den klassischen Verfahren).
  • HB2: Der Einsatz des Modells „Integrierte Mediation“ erhöht die Verfahrens­und Ergebnisakzeptanz bei den Verfahrensbeteiligten (im Vergleich zu den „klassischen“ Verfahren).
  • HB3: Der Einsatz des Modells „Integrierte Mediation“ verbessert die Streit­kultur in den Verfahren (im Vergleich zu den „klassischen“ Verfahren).
  • HB4: Der Einsatz des Modells „Integrierte Mediation“ erhöht die Vermei­dungswahrscheinlichkeit von Folgeverfahren (im Vergleich zu den „klassi­schen“ Verfahren).
  • HB5: Der Einsatz des Modells „Integrierte Mediation“ verringert (langfristig) die („mikroökonomische“) Arbeitsbelastung (und erhöht damit die Kosten­Nutzen-Relation) der Gerichte (im Vergleich zu den „klassischen“ Verfah­ren).HB6: Der Einsatz des Modells „Integrierte Mediation“ erhöht langfristig die gesamtwirtschaftliche „Wohlfahrt“ (erhöht die makroökonomische Kosten­Nutzen-Relation) (im Vergleich zu „klassischen“ Verfahren).

VIII.       Zur empirischen Überprüfung des Theorien-und Hypo­thesenkatalogs der Bestimmung und Anwendung des Modells „Integrierte Mediation“ (bzw. mediativer Ele­mente) im Vergleich Projektgruppe „Integrierte Mediati­on“ und Referenzgruppe „klassische Verfahren“

Der vorliegende wissenschaftliche Evaluationsbericht zum Justizprojekt „Integrierte Mediation“ versucht zunächst, die Rahmenbedingungen, unter denen die betrachteten Konfliktfälle vor Gericht, also Streitfälle in Familienangelegenheiten, ablaufen, zu beschreiben, sodann Erklärungsaussagen zu Entstehung und Wirkung verschiedener Verhaltensweisen in gerichtlichen Konfliktfällen zu gewinnen und schließlich Er­kenntnisse über die Wirksamkeit eines bestimmten Konfliktlösungskonzepts, näm­lich der „Integrierten Mediation“ im Vergleich zum „klassischen Gerichtsverfahren“, anhand definierter Effizienzkriterien zu erarbeiten.

In diesem Sinne wird eine sog. „Realtheorie der ‚Integrierten Mediation‘“ kon­struiert. Gegenstand dieser Realtheorie der „Integrierten Mediation“ ist die Erfor­schung der Prozesse, Methoden, „Didaktiken“ und intendierten Zielsetzungen einer gerichtsinternen Streitbewältigung. Grundlegende Absicht im wissenschaftlichen Aspekt ist die Gewinnung gehaltvoller Hypothesen sowohl über das „menschliche Verhalten“ in den betrachteten Streitfällen, als auch über „technische Vorgänge“, die zur Streitbeilegung führen („klassischer“ Richterentscheid vs. konsensorientierte Entscheidungsfindung unter mediativer Anleitung).

Die „Realtheorie der ‚Integrierten Mediation‘“ befasst sich also mit dem Gesamt­komplex menschlichen Verhaltens und dessen diverser Wirkungsweisen in realen gerichtlichen Streitfällen.

So gesehen ist die Realtheorie der „Integrierten Mediation“ ein erweiterter Spezial­fall einer „Theorie der Konfliktregelung durch Gerichtsentscheid“, in dem das klassi­sche Prozedere zum einen gewahrt wird bzw. „existent bleibt“, jedoch um dezidiert mediative „Kunstelemente“ im Verfahren angereichert wird, um eine nach Möglich­keit konsensuelle Konfliktlösung unter Verminderung nachhaltig schädlicher Wir­kungen auf alle Beteiligten und die Gesellschaft zu realisieren.

Eine „Realtheorie der ‚Integrierten Mediation‘“, also ein theoretisch-analytischer Ansatz, der sich mit der Wirklichkeit und den Tatsachen beschäftigt, umfasst jedoch konsequenter-und pragmatischerweise nicht nur die Formulierung von Theorien­bzw. Hypothesensätzen, sondern auch die empirische Überprüfung von Theorien und Hypothesenkatalogen an der Realität, in unserem Falle also an dem „empirischen Prüffeld“ realer Gerichtsfälle.

Der methodologische und methodische Grundansatz der empirischen Theorien-und Hypothesenüberprüfung im Justizprojekt „Integrierte Mediation“ beruht auf dem Basiskonzept der Aktionsforschung. In diesen Aktionsforschungskomplex eingebet­tet war eine Primärerhebung von realen Gerichtsfällen auf der Basis eines vollstruk­turierten und standardisierten Fragebogens bei einer Stichprobe an Projektpartizipan­ten und einer nämlichen Stichprobe der Referenzgruppe „klassische Verfahren“ in Familienangelegenheiten.

Bei der von uns gewählten Primärerhebung auf Fragebogenbasis zum Vergleich des Prozesses und der Ergebnisse Integriert-basierter Gerichtsverfahren und klassischer Gerichtsverfahren in Familienstreitigkeiten handelt es sich um ein sog. „Quasi-Feldexperiment“.

Ein sog. „Feldexperiment“ (als empirische Beobachtungsmethode) ist gekennzeich­net durch die Authentizität der Erhebungssituation – in unserem Falle reale Gerichts­verfahren.

Die zugrunde liegende Primärerhebung zielte auf die Gewinnung von Datensätzen, beruhend auf den „Aufzeichnungen“ aus den standardisierten und vollstrukturierten Erhebungsbögen, die an alle relevanten Partizipanten des „Integrierten“ Mediations­verfahrens und des „klassischen“ Verfahrens jeweils nach Beendigung des Prozesses ausgegeben wurden, nämlich die Richter, die Parteien, die Parteienvertreter und die sonstigen Professionen.

Die Fragen waren – bis auf die demographischen Aspekte – weitgehend identisch, wodurch die nötige interne Reliabilität gesichert war.

Es handelt sich um eine sog. Quasi-Feldstudie bzw. ein sog. Quasi-Feldexperiment,

da es methodisch zum einen den „Beobachtungsverfahren“ zuzuordnen ist durch die Tatsache, dass das Untersuchungsprozedere auf reale Gerichtsverfahren gestützt war. Zum zweiten jedoch wurden die Verfahrensabläufe und Verfahrensergebnisse (so­wohl bei der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ als auch bei der Referenzgruppe „klassische Verfahren) auf der Basis des erwähnten standardisierten und vollstruktu­rierten Fragebogens erfasst, was wiederum einem Element der Befragungsmethodik als Primärerhebungstechnik zuzuordnen ist.

Das empirische Design bzw. Erhebungsdesign der Quasi-Feldstudie bestand aus fol­genden Phasen:

  • Entwicklung des vollstrukturierten und standardisierten Fragebogens bzw. Erhebungsbogens (zum Einsatz jeweils nach Abschluss der realen Gerichts­fälle in Familienangelegenheiten sowohl in der Projektgruppe als auch in der Referenzgruppe);
  • Validierung und Pretests der entwickelten Erhebungsbögen in der Projekt­gruppe und durch Expertenevaluation;
  • Konzeption der Personenstruktur der komparativen Erhebung „Projektgruppe vs. Referenzgruppe“, wobei die folgende „personelle Besetzung“ der empiri­schen Untersuchung repräsentiert wurde:
  • In der Projektgruppe (also der Gruppe der Gerichtsfälle nach dem Verfahren der „Integrierten Mediation“) nahmen insgesamt 18 Rich­terinnen und Richter teil, die insgesamt zwölf „dazugehörigen“ Amts­gerichten angehörten.
  • Die in die Projektgruppe einbezogenen weiteren Partizipanten (Partei­en, Parteienvertreter und sonstige Professionen) beliefen sich auf ins­gesamt 163 Personen, was auch der Anzahl der „Respondenten“ unse­rer Fragebögen entspricht (in diesen 163 Respondenten der Projekt­gruppe sind auch die oben genannten erkennenden Richter enthalten).
  • Die Referenzgruppe der Untersuchung (also die „Untersuchungsein­heiten“, deren Gerichtsfälle nach klassischen Verfahren durchgeführt wurden), umfasste insgesamt 13 Richterinnen und Richter in insge­samt acht „dazugehörigen“ Amtsgerichten.
  • Die Anzahl der sonstigen Partizipanten in der Referenzgruppe (Partei­en, Parteienvertreter, sonstige Professionen), belief sich – inklusive der erkennenden Richter – auf insgesamt 201, was ebenfalls der An­zahl der „Respondenten“ unserer Fragebögen entspricht.
  • Insgesamt nahmen somit in der Projektgruppe 163 Fragebogen-Respondenten teil; in die Referenzgruppe waren insgesamt 201 Fra­gebogen-Respondenten involviert. Die Anzahl der Fragebogen-Rückläufe in der Projektgruppe summierte sich auf insgesamt 167, die in der Referenzgruppe auf insgesamt 212. Die Differenz in den jewei­ligen Gruppen stammt aus der Tatsache, dass insgesamt 4 (in der Pro­jektgruppe) und 11 (in der Referenzgruppe) Fragebögen aus „antwort­technischen“ Gründen nicht in die statistische Analyse einbezogen werden konnten.
  • Insgesamt repräsentiert somit die Personenstruktur unserer wissen­schaftlichen Erhebung das Erfordernis einer Mindeststichprobe von knapp 400 „Elementen“, um die nach wissenschaftlichen Konventio­nen gängigen Kriterien eines Sicherheitsgrades von ca. 95% bei einem maximal zugelassenen Stichprobenfehler von ca. 6% zu erfüllen. Insgesamt ergab sich ein Erhebungsvolumen von ca. 400 Fragebogen­einheiten als Responses zur Bewertung der Verfahrensabläufe und Verfahrensergebnisse der realen Gerichtsfälle, wobei man von einer hinreichenden Repräsentativität der Personenstichprobe unter Annah­me der Gauß’schen Normalverteilung ausgehen kann.

Die empirische Feldstudie realer Gerichtsfälle in der Projektgruppe und Referenz­gruppe wurde im September 2009 endgültig abgeschlossen, gefolgt von der Durch­führung der statistischen Interpretations-und Auswertungsanalysen auf der Basis univariater, bivariater und multivariater statistischer Prozeduren unter Nutzung des am weitesten verbreiteten und am meisten ausgereiften computergestützten Statistik­paketes SPSS Statistics.

Als nächster und abschließender Schritt zur Konstruktion des empirischen Designs bzw. Erhebungsdesigns wurde die Operationalisierung der Untersuchungsvariablen durchgeführt.

Die Operationalisierung von Untersuchungsvariablen ist die „Übersetzung“ der „the­oretischen“ Begriffe in „empirische“ Begriffe, also die Herbeiführung der Messbar­keit der Variablen durch die Bildung sog. „Indikatoren“. Indikatoren sind nominal, ordinal oder kardinal skalierte Messgrößen für „theoretische“ Konstrukte, die nicht unmittelbar bzw. aus Erfahrungswissen (wie z. B. Geschwindigkeitsmessung, Tem­peraturmessung, etc.) verfügbar sind und durch plausible „Artefakte“ konstruiert werden müssen.

Die Operationalisierung bzw. Indikatorisierung der Variablen erfolgte dabei im We­sentlichen durch die Formulierung der Erhebungsfragen im standardisierten und voll­strukturierten Fragebogen und insbesondere durch die zugrunde liegenden Skalie­rungen der Erhebungsfragen.

Die Operationalisierung und Indikatorisierung der Untersuchungsvariablen erfolgte sowohl für die sog. Bestimmungsvariablen des Modellanwendungsgrades „Integrierte Mediation“ (bzw. mediativer Elemente) als auch für die Wirkungsvariablen-Zusammenhänge, also zur Feststellung der Effizienzdimensionen des Einsatzes der „Integrierten Mediation“ in der Projektgruppe bzw. mediativer Elemente in klassi­schen Prozeduren.

Orientierungsrahmen für die Operationalisierung und Indikatorisierung sind dabei die zugrunde liegenden Ausgangshypothesen bzw. Basishypothesen, die im Zuge der theoretisch-analytischen Fundierung gelegt wurden, also im Einzelnen

HA: Der Anwendungsgrad der Modellelemente „Integrierte Mediation“ (resp. Einsatz mediativer Elemente in klassischen Verfahren) hängt ab von den Bestimmungsgrößen (zu Verfahrensbeginn und zu Verfahrensende) Konfrontationsgrad, eingesetzte Verfahrensmittel, Ausbildungsintensi­tät/Ausbildungskosten der Mediatoren und Ausbildungserfolg bzw. Nut­zungsgrad der mediativen Elemente.

resp.

HB: Der Einsatz des Konfliktregelungskonzepts „Integrierte Mediation“ erhöht die sozialpsychologische und ökonomische Effizienz von Gerichts­verfahren sowohl in prozessualer als auch in ergebnisbezogener Hinsicht im Vergleich zu „klassischen Verfahren“. Gerichtsverfahren, die nach dem Modell „Integrierte Mediation“ durchge­führt werden, sind sowohl in sozialpsychologischer als auch in ökonomi­scher Hinsicht effizienter (verfahrens-und ergebnisbezogen) als Gerichts­verfahren, die nach „klassischen Prozeduren“ abgewickelt werden.

IX.  Zu den zentralen Ergebnissen der empirisch­komparativen Evaluation des Justizprojekts „Integrierte Mediation“ im Vergleich Projektgruppe „Integrierte Me­diation“ und Referenzgruppe „klassische Verfahren“

Zur Durchführung der statistischen Auswertungen, Analysen und Interpretationen haben wir das Statistikpaket SPSS in seiner neuesten (computerbasierten) Version verwendet. Mit Hilfe dieses Statistikpakets wurden alle statistischen Prozeduren im Kontext der deskriptiven und inferenziellen Verfahren realisiert.

Im Wesentlichen wurden zur Überprüfung unserer Hypothesensätze univariate, biva­riate und multivariate statistische Verfahren angewandt, Korrelations-und Regressi­onsanalysen durchgeführt, Strukturgleichungsmodelle entwickelt und parametrische und nicht-parametrische Testverfahren zur Überprüfung der sog. „Null-Hypothesen“ und „Alternativ-Hypothesen“ herangezogen.

Die Stichprobengröße der Feldstudie der real erhobenen Gerichtsfälle betrug im Fall der Projektgruppe 59 Fälle mit einem Volumen von 163 rückläufigen Fragebögen. Die Stichprobengröße in der Referenzgruppe (klassische Verfahren) umfasste insge­samt 74 Fälle mit einer Rücklaufquote von 201 Erhebungsbögen. Insgesamt konnten somit 364 Fragebögen statistisch-analytisch ausgewertet werden, was auf eine – un­ter wissenschaftlichen Konventionen – hinreichende Stichprobengröße im Hinblick auf die Repräsentation der Partizipanten in den Gerichtsfällen schließen lässt.

Insgesamt nahmen an der empirischen Feldstudie 31 Richter aus 19 Amtsgerichten teil, davon 18 Richter/-innen in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ und 13 Richter/Richterinnen in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“.

92% der Verfahren in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ wurden einer ein­vernehmlichen Regelung zugeführt. Lediglich 3% der Verfahren wurden „streitig“ geregelt und gut 5% der Verfahren in sonstiger Weise beendet.

Die Referenzdaten für die Referenzgruppe „klassische Verfahren“ lauten: Ca. 85% der Verfahren – also deutlich weniger als in der Projektgruppe „Integrierte Mediati­on“ – wurden einvernehmlich geregelt, ca. 10% wurden einer streitigen Regelung zugeführt, die übrigen 5% wurden in sonstiger Weise beendet.

Ein zentraler Bestandteil des Hypothesenkomplexes in unserer wissenschaftli­chen Evaluationsuntersuchung bezieht sich auf die Bestimmungsgründe für die Intensität der Modellanwendung „Integrierte Mediation“ bzw. die (mediativen) Verhaltens-und Vorgehensprozeduren in den durchlaufenen dokumentierten realen Gerichtsfällen (auch nach klassischem „Muster“).

Die empirisch-statistischen Auswertungen ergaben dabei die folgenden Befunde:

[1] Tendenziell wiesen die empirisch erhobenen Gerichtsfälle sowohl nach klassischen Verfahren als auch in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ zu Beginn des Verfahrens einen hohen Konfliktgrad auf.

[2] Die in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ durchgeführten Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass eine nachweisbar deutlichere Senkung des Konfrontationsgrades im Vergleich Verfahrensbeginn und Verfahrensende herbeigeführt werden konnte als in den Gerichtsverfahren nach klassischen Prozeduren.

[3] Die Sachlichkeit, Spannungsgeladenheit und Kooperationsbereitschaft der involvierten Parteien zu Ende des Verfahrens war in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ deutlich in positiverer Richtung ausgeprägt als in den Verfahren nach klassischen Prozeduren.

[4] Hinsichtlich der Verringerung des Konfliktgrades im Laufe der Verfahren ergibt sich somit ein potentieller Effizienzvorteil der „Integrierten Mediati­on“ gegenüber den klassischen Verfahren.

[5] In der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ wurden „mediativ­kommunikative Verfahren und Konzepte“ (erwartungsgetreu) in signifikant stärkerem Maße eingesetzt als in der Referenzgruppe „klassische Verfah­ren“.

[6] In der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ war die Anregung an die Kon­fliktparteien zur konstruktiven Mitarbeit im Sinne einer einvernehmlichen Konfliktregelung höher ausgeprägt als in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“.

[7] Darüber hinaus wurde festgestellt, dass in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ im Laufe und gegen Ende des Gerichtsverfahrens eine signifi­kant höhere Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten zu beobachten war als in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“.

[8] Insgesamt war in beiden Gruppen, Projektgruppe „Integrierte Mediation“ und Referenzgruppe „klassische Verfahren“, die Tatsache feststellbar, dass der Intensitätsgrad des Einsatzes mediativer Verfahren abhängig war vom Konfrontationsgrad der Gerichtsverfahren zu Beginn und im Laufe der Ver­fahrensabwicklung. Tendenziell konnte in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ ein höhe­rer Grad an tatsächlicher Mediationsintensität festgestellt werden als in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“.

[9] Das insgesamt in die Ausbildung und Schulung in „mediativen“ Konflikt­managementkompetenzen investierte Zeitvolumen ist in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ signifikant um ein Mehrfaches stärker ausgeprägt als das korrespondierende Zeitvolumen der Ausbildung in der Referenz­gruppe. So gesehen fällt die Ausbildungsintensität in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ deutlich höher aus als vergleichsweise in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“.

[10] Summa summarum kann festgehalten werden, dass zwischen der Ausbil­dungsintensität resp. dem Ausbildungsaufwand zur Schulung in mediativen, kommunikativen und konfliktmanagementbezogenen Elementen und deren tatsächlicher Anwendung in den beobachteten Streitfällen ein nachvollzieh­barer Zusammenhang existiert. Dies bedeutet, dass wiederum der Intensi­tätsgrad mediativer Elemente in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ signifikant höher ausfällt als in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“.

[11] Ebenso kann festgestellt werden, dass der Nutzungsgrad kommunikativ­ mediativer Konfliktregelungstechniken in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ signifikant über dem Nutzungsgrad dieser Elemente in der „klassischen“ Referenzgruppe liegt.

[12] Zusätzlich kann zusammenfassend festgestellt werden, dass in der Tat der „Mediationsgrad“ – also die kommunikative, einvernehmlich konfliktlö­sungsorientierte, „sozialpsychologisch“ motivierte Konfliktregelungsinten­sität in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ tendenziell höher ausfällt als in der Referenzgruppe nach klassischen Verfahren.

Dies bedeutet, dass in der durchgeführten Feldstudie in Bezug auf die realiter beobachteten Gerichtsfälle höhere „mediative“ Anstrengungen und Prozeduren in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ stattfanden als im Vergleich dazu in den nach klassischen Methoden abgewickelten Gerichtsfällen.

X. Zentrale Ergebnisse der Hypothesenprüfung hinsicht­lich der Effizienzwirkung der Modellanwendung des Konfliktregelungskonzepts „Integrierte Mediation“ resp. „mediativer Elemente“ im Vergleich Projektgruppe und Referenzgruppe

Im Folgenden werden nunmehr zusammenfassend die zentralen Ergebnisse der Eva­luierung des Effizienzvergleichs zwischen Projektgruppe „Integrierte Mediation“ und Referenzgruppe „klassische Verfahren“ referiert. Diesem Untersuchungsab­schnitt liegt die folgende Basishypothese zugrunde:

HB: Der Einsatz des Konfliktregelungskonzepts „Integrierte Mediation“ er­höht die sozialpsychologische und ökonomische Effizienz von Gerichtsver­fahren sowohl in prozessualer als auch in ergebnisbezogener Hinsicht im Vergleich zu klassischen Verfahren.

bzw.

Je höher der Modellanwendungsgrad der „Integrierten Mediation“ (resp. je höher der Anwendungsgrad „mediativer Elemente“ in klassischen Verfah­ren), desto höher ist tendenziell die sozialpsychologische und ökonomische Effizienz bei der Abwicklung von gerichtlichen Streitfällen in verfahrens­- und ergebnisbezogener Hinsicht.

bzw.

Gerichtsverfahren, die nach dem Modell „Integrierte Mediation“ durchge­führt werden, sind sowohl in sozialpsychologischer als auch in ökonomischer Hinsicht effizienter als Gerichtsverfahren, die nach „klassischen“ Prozedu­ren abgewickelt werden.

Es zeigten sich die folgenden Befunde:

[13] Die statistisch-empirischen Resultate ergaben, dass hinsichtlich der sozial­psychologischen Effizienzdimension „Zufriedenheitsgrad mit der Verfah­rensabwicklung und dem Verfahrensergebnis“ die Projektgruppe „Integrierte Mediation“ ein signifikant besseres „Gesamtresultat“ erzielte als die nach klassischen Verfahren abgewickelten Gerichtsfälle.

[14] Dieses empirische Ergebnis wird auch bestätigt hinsichtlich des Zufrieden­heitsgrades der jeweiligen beiden Streitparteien. Auch hierbei liegt die Effi­zienz der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ nachvollziehbar über der Effizienz der Referenzgruppe „klassische Verfahren“.

[15] Diese Einschätzung wird auch bestätigt durch den sog. „Erfreutheitsgrad in der Verfahrensbearbeitung“ und „Zufriedenheitsgrad mit der im Verfahren gespielten Rolle“ hinsichtlich des Vergleichs Projektgruppe „Integrierte Mediation“ und Referenzgruppe „klassische Verfahren“. Die Projektgruppe schneidet dabei tendenziell besser ab. Auch auf der Basis durchgeführter Korrelationsanalysen kann der Schluss gezogen werden, dass tendenziell gesehen hinsichtlich des „Zufriedenheits­grades mit der Verfahrensabwicklung und dem Verfahrensergebnis“ ein wahrnehmbarer Effizienzvorteil auf Seiten der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ im Vergleich zur Referenzgruppe „klassische Verfahren“ fest­zustellen ist.

[16] Hinsichtlich des Nützlichkeitsgrades des Verfahrensergebnisses ist ebenfalls ein deutlicher Effizienzvorteil der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ im Vergleich zur Referenzgruppe „klassische Verfahren“ festzustellen.

[17] Auch bezüglich der Effizienz-Subvariablen „Verfahrens-und Ergebnisak­zeptanz“ ist ein wahrnehmbarer und teilweise statistisch signifikanter Effi­zienzvorteil auf Seiten der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ im Ver­gleich zur Referenzgruppe „klassische Verfahren“ festzustellen. Daraus ist zu schließen, dass hinsichtlich der Verfahrens-und Ergebnisakzeptanz der Einsatz der „Integrierten Mediation“ bessere Ergebnisse „kreiert“ als klassi­sche Gerichtsprozeduren.

[18]  Ebenso ist festzustellen, dass sich in der Projektgruppe „Integrierte Media­tion“ die Streitkultur im Laufe des Verfahrens deutlich stärker verbessert hat als in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“. Es besteht somit wieder­um ein nachvollziehbarer Effizienzvorteil hinsichtlich der Streitkulturver­besserung nach dem Konfliktregelungskonzept „Integrierte Mediation“ ge­genüber klassischen Gerichtsprozeduren.

[19]  Insgesamt gesehen wird somit eindrucksvoll die Teilhypothese substantiiert, dass in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ ein positiverer Zusam­menhang zwischen einem höheren Mediationsgrad und einer höheren sozi­alpsychologischen Effizienz der Verfahrensabläufe und Verfahrensergebnis­se besteht.

[20] Die empirisch-statistischen Ergebnisse belegen, dass hinsichtlich der „öko­nomischen Effizienzdimension“ ein wahrnehmbarer und statistisch signifi­kanter Einschätzungsunterschied in der Wahrscheinlichkeit bzw. Unwahr­scheinlichkeit von Folgeverfahren zugunsten der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ (im Vergleich zur Referenzgruppe „klassische Verfahren“) exis­tiert. Die Wahrscheinlichkeit von Folgeverfahren wird in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ deutlich geringer eingeschätzt als in der Referenzgrup­pe „klassische Verfahren“.

[21] Ebenso konnte die Hypothese bestätigt werden, dass hinsichtlich der ten­denziellen „Einvernehmlichkeit der Verfahrensergebnisse“ und der daraus folgenden „Prozesskostenverteilung“ ein Effizienzvorteil wiederum auf Sei­ten der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ im Vergleich zur Referenz­gruppe „klassische Verfahren“ festzustellen ist.

[22] Zum Vergleich der Arbeitsbelastung in der Projektgruppe „Integrierte Me­diation“ und in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“ wurde ein sog. „Arbeitsbelastungskoeffizient“ für beide Gruppen ermittelt. Hierbei ergab sich, dass zum einen die „komplette“ Arbeitsbelastung als Aufwandsgröße offensichtlich in den klassischen Verfahren höher anzusetzen ist als in den Verfahren nach „Integrierter Mediation“, was zunächst überraschend klingt, da man annehmen müsste, dass aufgrund der ausgedehnteren und intensive­ren „Kommunikationsnotwendigkeit“ in der Projektgruppe „Integrierte Me­diation“ ein höherer Verzehr an Zeitinput vorliegen sollte. Dies ist jedoch offensichtlich „nur“ nachweisbar in den Sitzungen selbst, al­so dort, wo die Kommunikation bzw. Mediation bzw. „Auseinandersetzung“ tatsächlich stattfindet. Dort liegt konsequenterweise und logischerweise der Zeitverzehr in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ signifikant höher als in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“.

[23] Das Belastungsempfinden außerhalb des professionellen Umgangs mit den Gerichtsverfahren liegt bei den erkennenden Richtern in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“ etwas höher als in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“. Dies ist dadurch erklärbar, dass aufgrund der intensiven Kom­munikations-und Rekonzilianzbemühungen die „Gewissensempfindung“ des eigenen Inputs in den Verfahren nach „Integrierter Mediation“ etwas „beruhigter“ und „satisfaktorischer“ ausfällt.

[24] Unsere empirischen Analysen stützen auch die Hypothese, dass das Kon­fliktregelungskonzept „Integrierte Mediation“ das Potential besitzt, einen „ökonomischen Effizienzvorteil“ gegenüber klassischen Verfahren (zumin­dest mittel-bis langfristig) zu „produzieren“, da nachweislich zunehmende mediative Intensitäten zumindest das individual-psychologische Belastungs­empfinden sowohl im beruflichen als auch im außerberuflichen Kontext re­duzieren und somit zumindest „indirekt“ zu einer Reduktion langfristiger „Folgekosten“ (z. B. durch Krankheitsausfälle, physisch-psychische Beein­trächtigung und Therapien, etc.) führen können.

[25] Sowohl für die Projektgruppe „Integrierte Mediation“ als auch für die Refe­renzgruppe „klassische Verfahren“ wurde ein sog. „Wertverzehrskoeffi­zient“ aus den empirisch betrachteten Gerichtsfällen ermittelt, der sich zu­sammensetzt als Quotient aus dem Mittelwert der Prozesskosten plus dem Mittelwert der Gerichtskosten plus dem Mittelwert der Sachverständigen­kosten dividiert durch den mittleren Streitwert. Hierbei wurde festgestellt, dass unter Betrachtung der einzelnen und kumu­lierten Verfahrenskosten im Bezug zum Streitwert ein nachhaltiger und sig­nifikanter ökonomischer Effizienzvorteil auf Seiten der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ im Vergleich zur Referenzgruppe „klassische Verfah­ren“ existiert.

[26] Es besteht die empirisch begründete Erwartung, dass langfristig das Kosten­volumen für Gerichtsstreitigkeiten in Familienangelegenheiten durch den Einsatz der „Integrierten Mediation“ tendenziell sinken wird – im Vergleich zu klassischen Verfahren – jedoch – insbesondere für die erkennenden (Me­diations-) Richter – erhöhte Zeit-und Arbeitsintensität hierbei anfallen wird.

[27] Die empirischen Ergebnisse deuten darauf hin, dass tendenziell ein – wenn auch schwach ausgeprägtes – Reduktionspotential langfristiger Gesund­heitsschäden bei den Streitparteien durch den Einsatz der „Integrierten Me­diation“ als wahrscheinlich angesehen wird.

[28] Es steht des weiteren zu erwarten, dass der Zusatznutzen durch den Einsatz der „Integrierten Mediation“ – im Vergleich zu klassischen Verfahren – den Zusatzaufwand tendenziell übersteigen wird.

[29] Grundsätzlich stützen die empirischen Ergebnisse die Hypothese, dass der Einsatz der „Integrierten Mediation“ insgesamt einen überwiegend nutzen­stiftenden Aspekt gegenüber den zusätzlich zu erwartenden Aufwendungen, Kosten und Inputs aufweist. Somit kann die Hypothese als bewährt gelten, dass der Einsatz der „Integrierten Mediation“ einen positiven Einfluss auf die ökonomische Effizienz von Gerichtsverfahren – im Vergleich zu klassi­schen Verfahren – ausüben wird.

[30] Diese Einschätzung wird auch durch die Ergebnisse in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“ tendenziell bestätigt. Hieraus geht hervor, dass der benötigte Zeitaufwand für die Verfahrensbearbeitung durchaus deutlich zu­genommen hat (im Zeitreihenvergleich) und dass tendenziell die latente Ein­trittswahrscheinlichkeit von Folgeverfahren in Gerichtsstreitigkeiten nach klassischen Prozeduren durchaus latent gegeben ist. Komparativ betrachtet deuten auch diese Ergebnisse in der Referenzgruppe darauf hin, dass die Erwartungshaltung dominiert, der Einsatz des Konfliktregelungskonzepts „Integrierte Mediation“ lasse tendenziell und mittelfristig auch durchaus ökonomische Effizienzvorteile gegenüber den klassischen Gerichtsprozedu­ren erwarten.

[31] Die empirische Felduntersuchung bestätigt des weiteren generell die Ein­schätzung eines positiven „ökonomischen“ Einflusses des Einsatzes des Konfliktregelungskonzepts „Integrierte Mediation“ in Familiengerichtsver­fahren auf die Kosten-Nutzen-Relationen des öffentlichen Guts „Rechtspre­chung und Rechtspflege“. Die positiven „ökonomischen“ Langzeiteinflüsse der „Integrierten Mediati­on“ überwiegen dabei einschätzungsgemäß die ökonomischen Einflussef­fekte in den klassischen Gerichtsverfahren in Familienangelegenheiten. So gesehen kann partiell und übergreifend ein ökonomischer Effizienz­vorteil der „Integrierten Mediation“ gegenüber den klassischen Proze­duren festgestellt werden, summarisch auch hinsichtlich der drei öko­nomischen Effizienz-Subvariablen „Vermeidungswahrscheinlichkeit von Folgeverfahren“, „objektive und subjektive Arbeitsbelastung und psychische Belastung“ (innerhalb und außerhalb des beruflichen Kon­textes) und „experten-subjektive Kosten resp. Kosten-Nutzen-Relationseinschätzung“.

[32] Zur Validierung der empirischen Ergebnisse beruhend auf den Fragebogen­erhebungen der Feldstudie wurden zusätzlich ökonomisch-mathematische Kalküle wie die Kapitalwertmethode, die Wohlfahrtsfunktion und die Integ­ralrechnung herangezogen. Zielsetzung war dabei, festzustellen, ob auch in objektivierter mathemati­scher Hinsicht sich die tendenziellen Effizienzvorteile des Konfliktrege­lungskonzepts „Integrierte Mediation“ gegenüber dem Konfliktregelungs­konzept „klassische Gerichtsverfahren“ bestätigen.

[33] Der Einsatz der Kapitalwertmethode als mittelfristig angelegter Kosten­Nutzen-Vergleich bzw. „diskontierter“ Ausgaben-/Einnahmen-Vergleich ergab einen signifikanten sozialpsychologischen und ökonomischen Effi­zienzvorteil des Konfliktregelungskonzepts „Integrierte Mediation“ im Vergleich zum Konfliktregelungskonzept „klassische Verfahren“. Somit wurde auch hier die Basishypothese substantiiert.

[34] Die Basishypothese des tendenziellen sozialpsychologischen und ökonomi­schen Effizienzvorteils der „Integrierten Mediation“ gegenüber den klassi­schen Verfahren wurde auch durch eine „Makro“-Wohlfahrtsanalyse bestä­tigt. Hierbei wurden aggregierte Nutzenaspekte und „Belastungsaspekte“ einander gegenüber gestellt. Die ermittelte „repräsentative“ Wohlbefindensfunktion (Wohlfahrtsfunkti­on) – in Beziehung zur subjektiven Arbeitsbelastungsfunktion – bestätigt wiederum die Hypothese des relativen Effizienzvorteils des Konfliktrege­lungskonzepts „Integrierte Mediation“ im Vergleich zu klassischen Verfah­ren in Familiengerichtsstreitigkeiten.

[35] Letztendlich wurde das mathematische Verfahren der Ermittlung eines be­stimmten Integrals zwischen den aggregierten „Nutzenfunktionen“ in der Projektgruppe „Integrierte Mediation“ und in der Referenzgruppe „klassi­sche Verfahren“ zur abschließenden Analyse herangezogen. Die Differenzmaße zwischen den Kosten-Nutzen-Funktionen „Integrierte Mediation“ und „klassische Verfahren“ bestätigen wiederum die Hypothese eines relativen Effizienzvorteils der „Integrierten Mediation“ gegenüber klassischen Prozeduren.

[36] Abschließend wurde unser komplexer kausalanalytischer Variablenzusam­menhang einer statistischen Faktorenanalyse unterzogen mit dem Zweck, die vielfältigen operationalisierten und indikatorisierten Einflussvariablen der einander gegenübergestellten Konfliktregelungskonzepte „Integrierte Mediation“ vs. „klassische Verfahren“ auf eine überschaubare Anzahl an Variablen – statistisch: Faktoren – zu verdichten. Diese „übergreifende“ Kausalstruktur zur Effizienzanalyse des Justizpro­jekts „Integrierte Mediation“ im Vergleich zu klassischen Prozeduren kann zusammenfassend folgendermaßen dargestellt werden:

Daraus geht zum einen hervor, dass der Anwendungsgrad der „Integrierten Mediation“ bzw. der Anwendungsgrad mediativer Elemente (in klassischen Verfahren) nachhaltig bestimmt wird durch den Konfrontationsgrad im Ver­fahren zu Verfahrensbeginn und zu Verfahrensende, durch die eingesetzten mediativ-kommunikativen Verfahrensmittel, durch die sach-einschlägige Ausbildungsintensität der erkennenden Richter (als „Mediatoren“) sowie den Ausbildungserfolg, gemessen im Nutzungsgrad der mediativen Elemen­te. Die sozialpsychologische Effizienz der Modellanwendung „Integrierte Me­diation“ (im Vergleich zum Einsatz mediativer Elemente in klassischen Ver­fahren) lässt sich grundsätzlich auf die drei Effizienzvariablen „Zufrieden­heitsgrad der Beteiligten“, „Ergebnisakzeptanz bei den Beteiligten“ und „Streitkulturverbesserung während des Verfahrens“ zurückführen. Die ökonomische Effizienz wiederum lässt sich auf die drei Effizienzvariab­len „Vermeidungswahrscheinlichkeit von Folgeverfahren“, „Reduktion der Arbeitsbelastung“ und „Kosten-Nutzen-Vergleich der Prozeduren und Ver­fahrensergebnisse“ reduzieren.

[37] Die Ausgangshypothese HA: Der Anwendungsgrad „mediativer Elemente“ in der Projekt­gruppe „Integrierte Mediation“ ist signifikant höher als der An­wendungsgrad „mediativer Elemente“ in der Referenzgruppe „klassische Verfahren“ hat sich bewährt und bestätigt.

[38] Unsere Basishypothese HB: Der Einsatz des Konfliktregelungskonzepts „Integrierte Me­diation“ erhöht die sozialpsychologische und ökonomische Effi­zienz von Gerichtsverfahren in Familienangelegenheiten sowohl in prozessualer als auch in ergebnisbezogener Hinsicht im Ver­gleich zu den „klassischen Verfahren“ hat sich bewährt und substantiiert.

XI. Zu den Restriktionen, Limitationen und Implikationen der wissenschaftlichen Untersuchung und Evaluierung

Wie alle „Bemühungen in Menschenhand“ weisen auch wissenschaftliche Untersu­chungen – so auch die vorliegende Evaluationsstudie zum Justizprojekt „Integrierte Mediation“ – ihre Einschränkungen, Grenzen und tendenziellen zusätzlichen Impli­kationen auf.

„Der Wissenschaftler strebt über die verwirrende Vielfalt der Einzelerscheinungen hinaus nach grundsätzlichen Erkenntnissen und allgemein gültigen Zusammenhän­gen.“694

In diesem Bemühen um Erkenntnisgewinn bzw. auf der Suche nach „Wahrheit“ sind Unzulänglichkeiten, Schwachstellen und Fehler immanente (menschliche) Erschei­nungen. Wir stehen deshalb nicht an, summarisch auf einige Restriktionen und Limi­tationen der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchung hinweisen zu müssen, die dazu Anlass geben, den Ergebnissen der vorliegenden Studie nicht „raum-zeitlose Allgültigkeit“ zu attestieren, sondern sie permanent der kritischen Nachfrage auszu­setzen und sich weiterer Verbesserungsbemühungen zu stellen.

Zu diesen Einschränkungen zählen zum einen die zwar generell hinreichende, jedoch unter „strengsten“ Auflagen durchaus limitierten Stichprobenumfänge, die unserer empirischen Feldstudie realer Gerichtsfälle zugrunde lagen. Hierbei wären ein größe­res „Sample“ und somit umfangreichere Fragebogenrückläufe wünschenswert gewe­sen, jedoch standen diesem Bemühen zeitliche und ökonomische Gründe entgegen.

Zum zweiten ist anzumerken, dass grundsätzlich die von uns zur Prüfung der Hypo­thesen herangezogenen empirischen Datensätze schwergewichtig auf den „subjekti­ven“ Einschätzungen der Partizipanten in den Gerichtsfällen – also Richter, Parteien, Parteienvertreter und sonstige Professionen – beruhen und es sich somit nicht um „unverrückbar objektive“ hard facts handelt, sondern zum Teil um individuelle Ein­drücke, Empfindungen und Werturteile, die durchaus dem Risiko einer Fehlbeobach­tung bzw. Fehleinschätzung unterliegen können. Andererseits spiegeln sie jedoch – wie ausführlich begründet – auch subjektive Einschätzungen, wahrgenommene Si­tuationen und Ergebnisse wieder und stellen somit die Grundlage für gesetzgeberi­sche, politische, unternehmerische Entscheidungen etc. dar.

Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die eingesetzten Methoden und Instrumentarien sowohl der Datenerhebung als auch der Datenauswertung und –interpretation da und dort einschränkenden „Sachzwängen“ unterliegen, so z. B. die Auswahl der beteilig­ten Personen und Partizipanten in der Projektgruppe und in der Referenzgruppe, die Anwendungsentscheidungen bestimmter statistischer Verfahren, die Konstruktion und Interpretation empirischer Skalen und mathematischer Verfahren, die letztend­lich auf ein Werturteil im Basisbereich des verantwortlichen Wissenschaftlers zu­rückzuführen sind.695

Schließlich muss auch darauf hingewiesen werden, dass Hypothesen, die durch eine (oder auch mehrere) empirische Studien grundsätzlich und tendenziell bestätigt wer­den, nicht einen Allgültigkeitsanspruch behaupten können, da ein letztgültiger „Be­weis“ ihrer Richtigkeit durch „menschliches Urteil“ ohnehin nicht möglich ist (also einem „endgültigen Verifizierungsverbot“ im Sinne Karl Popper’s unterliegt).

So gesehen ist anzumerken, dass die vorliegende Arbeit in erster Linie – auf der Ba­sis wissenschaftlicher Bemühungen nach bestem Wissen, Können und Gewissen – nachhaltige Anregungen zur Diskussion und zur ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung geben will. Unter diesen einschränkenden Bedingungen bleibt festzuhalten, dass grundsätzlich eine aus wissenschaftlicher Sicht gerechtfertigte Handlungsempfehlung zur Etablie­rung mediationsgestützter Methoden, Verfahren und Prozesse in gerichtlichen Streit­fällen gegeben werden kann, da diese aller Voraussicht nach zumindest die „sozial­psychologische und ökonomische“ Wahrnehmung eines Effizienzvorsprungs und damit zumindest einen bewussteren Umgang mit Konflikten und deren potentiell schädlichen Auswirkungen in individueller und gesamtgesellschaftlicher Hinsicht induzieren.

Allerdings empfiehlt sich ebenso eine weitergehende wissenschaftliche „Begleitfor­schung“, um über einen längeren Zeitraum hin (auch der durchaus limitierte Betrach­tungszeitraum der empirischen Untersuchung ist als „Limitation“ der vorliegenden Studie einzuräumen) noch robustere und tragfähigere Aussagen und Ergebnisse zu generieren.

Summa summarum bleibt also festzustellen, dass auch fundierte und akribische wis­senschaftliche Forschung niemals die Garantie der „absoluten Richtigkeit“ der ge­wonnenen Ergebnisse vorgeben kann. Andererseits kann man wohl begründeterweise – in Anlehnung an John F. Kennedy – konstatieren: „Nur eine Sache auf der Welt ist teurer als wissenschaftliche Forschung – keine Forschung.“ So gesehen lässt sich sowohl optimistisch als auch kritisch-konstruktiv auf die Impli­kationen wissenschaftlicher Arbeit blicken, zum einen gemäß William Shakespeare: „Jede Schwierigkeit ist leicht, wenn man sie erkennt.“697 „Zuletzt kommt doch die Wahrheit heraus.“698 Zum anderen seien jedoch auch potentielle Grenzen und Schwächen konzediert, de­ren Überwindung mühsam aber nicht unmöglich erscheint, im Sinne Franklin D. Roosevelt’s: „But while they prate of economic (and societal, d. V.) laws, men and women are starving. We must lay hold of the fact that economic (and societal, d. V.) laws are not made by nature, they are made by human beings.”699

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688 Rüttinger, 1980, S. 20
689
Bonacker, 2005 690 Jost, 1999
692
Frey/Benz: Ökonomie und Psychologie: Eine Übersicht, in: Frey/v. Rosenstiel (2002): Enzyklopädie der Wirtschaftspsycho­logie, S. 98-130
691
siehe Blake/Shepard/Mouton, 1964
694
Koziol, E.: „Bausteine der Betriebswirtschaftslehre“, 1. Band, 1973, S. 266
695
Vgl. Albert, 1984, S. 64 ff.
696
John F. Kennedy: Inauguration Speech for the Presidency of the United States of America, 22. Januar 1961
697
William Shakespeare: Der Herzog, zitiert nach Adelman/Augustine, 2000, S. 75
698
William Shakespeare: Lanzelot, in: Der Kaufmann von Venedig, zitiert nach ebd.
699
Franklin D. Roosevelt, in: Adler, 2010, einführendes Zitat
693
Projektauftrag zur wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Justizprojekts „Integrierte Mediation in Familiensa­chen“, laut Stellungnahme des Oberlandesgerichts Koblenz, 2005