Der aktuelle Stand der Diskussionen über die Zertifizierungsstandards für Mediatorinnen und Mediatoren im Bundesjustizministerium ist folgender:

A. Persönliche Kompetenzen

– Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder mehrjährige Berufstätigkeit

B. Ausbildungsinhalte

I. Einführung und Grundlagen der Mediation

Gewichtungsvorschlag: 15 %

1. Definition

2. Grundlagen der Mediation

– Überblick zu Prinzipien, Verfahrensablauf und Phasen der Mediation

– Überblick zu Kommunikations- und Arbeitstechniken in der Mediation

3. Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren

4. Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation

II. Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation

Gewichtungsvorschlag: 25 %

1. Einzelheiten zu den Phasen der Mediation

– Mediationsvertrag

– Stoffsammlung

– Interessenerforschung

– Sammlung und Bewertung von Optionen

– Abschlussvereinbarung

2. Besonderheiten unterschiedlicher Settings in der Mediation

– Einzelgespräche

– Co-/Teammediation, Mehrparteienmediation, Shuttle-Mediation

– Einbeziehung Dritter (z.B. Kinder, Steuerberater, Gutachter)

3. Weitere Rahmenbedingungen

– Vor- und Nachbereitung von Mediationsverfahren

– Dokumentation/Protokollführung

III. Verhandlungstechniken und -kompetenz

Gewichtungsvorschlag: 10 %

– Grundlagen der Verhandlungsanalyse

– Verhandlungsführung und Verhandlungsmanagement: Intuitives Verhandeln, Verhandlung nach dem Harvard-Konzept/integrative Verhandlungstechniken, distributive Verhandlungstechniken

IV. Gesprächsführung, Kommunikationstechniken und Konfliktkompetenz

Gewichtungsvorschlag: 25 %

– Grundlagen der Kommunikation

– Kommunikationstechniken: aktives Zuhören, Paraphrasieren, Fragetechniken, Verbalisieren, Reframing, verbale und nonverbale Kommunikation

– Techniken zur Entwicklung und Bewertung von Lösungen (Brainstorming, Mindmapping, sonstige Kreativitätstechniken, Risikoanalyse)

– Visualisierungs- und Moderationstechniken

– Umgang mit schwierigen Situationen (z.B. Blockaden, Widerstände, Eskalationen, Machtungleichgewichte)

– Konflikttheorie (Konfliktfaktoren, Konfliktdynamik und Konfliktanalyse; Eskalationsstufen; Konflikttypen)

– Erkennen von Konfliktdynamiken

– Interventionstechniken

V. Recht der Mediation

Gewichtungsvorschlag: 5 %

– Rechtliche Rahmenbedingungen: Mediationsvertrag, Berufsrecht, Verschwiegenheit, Vergütungsfragen, Haftung und Versicherung

– Einbettung in das Recht des jeweiligen Grundberufs

– Grundzüge des Rechtsdienstleistungsgesetzes

VI. Recht in der Mediation, Ermöglichung einer rechtlich informierten Entscheidung bei rechtlich relevanten Sachverhalten

Gewichtungsvorschlag: 10 %

– Rolle des Rechts in der Mediation

– Abgrenzung von zulässiger rechtlicher Information und unzulässiger Rechtsberatung in der Mediation

– Rechtzeitige Empfehlung an die Medianten, in rechtlich relevanten Fällen externe rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen

– Mitwirkung von Rechtsanwälten in der Mediation selbst

– Mitwirkung des Mediators bei der Abschlussvereinbarung

– Rechtliche Bedeutung und Durchsetzbarkeit der Abschlussvereinbarung

VII. Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis

Gewichtungsvorschlag: 10 %

– Rollendefinition, Rollenkonflikte

– Aufgabe und Selbstverständnis des Mediators

– Mediation als Haltung, insbesondere Wertschätzung, Respekt und innere Haltung

– Allparteilichkeit, Neutralität und professionelle Distanz zu den Medianten und zum Konflikt

– Macht und Fairness in der Mediation

– Umgang mit eigenen Gefühlen

– Selbstreflexion

– Vernetzung

VIII. Praxis und Supervision / Intervision in der Ausbildung

– Rollenspiele mit Feedback und Analyse

– Information über die Bedeutung von Supervision

C. Abschluss der Ausbildung

– Abschlusskolloquium, in dem u.a. die Inhalte der Ausbildung und der dabei gemachten Erfahrungen reflektiert werden

– Abschlussprüfung und Falldokumentationen können vorgesehen werden

D. Praktische Erfahrung und Nachweis von Fällen

– Selbstverpflichtung der zu zertifizierenden Mediatoren, praktische Erfahrungen in eigenen Mediationsfällen zu erwerben, sofern sie nicht bereits über solche Erfahrungen verfügen

– Selbstverpflichtung der zu zertifizierenden Mediatoren, praktische Erfahrungen im Rahmen von Super- oder Covision zu erörtern

E. Fortbildung

– Selbstverpflichtung der zu zertifizierenden Mediatoren zu regelmäßiger Fortbildung