Stellen Sie sich vor, es geht um eine internationale Streitigkeit, sagen wir um einem Familienzwist. Die Ehefrau ist Französin, der Ehemann ist Deutscher. Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen, wo die Parteien auch gelebt haben. Vor einem halben Jahr haben sie sich getrennt. Die Frau ist mit den Kindern nach Frankreich gezogen. Man hat sich für eine Mediation entschieden. Damit Neutralität gewahrt wird, soll der Mediator aus England kommen. Die Mediation selbst soll in der Schweiz statt finden. Was meinen Sie, welches Recht ist anwendbar?