Laut Pressemitteilung des BMJ (Bundesministerium der Justiz) liegt jetzt ein Referentenentwurf für ein Mediationsgesetz vor. Die Pressemitteilung des BMJ hat folgenden Wortlaut:

Am 19. 7. 2010 hat das BMJ einen Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes an die Ressorts versendet. Der Entwurf soll zu einer erheblichen Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung führen.

Die Regelung soll grenzüberschreitende und nationale Sachverhalte auf eine einheitliche Grundlage stellen, um eine Rechtszersplitterung zu vermeiden.

Im Referentenentwurf werden die Aufgaben der Mediatorinnen und Mediatoren beschrieben und Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen festgelegt, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit sicherstellen sollen.

Die vorgesehenen Änderungen erleichtern darüber hinaus die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen und regeln eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatorinnen und Mediatoren. Aus der Verschwiegenheitspflicht folgt zugleich ein Zeugnisverweigerungsrecht in der ZPO und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Der Referentenentwurf schützt so die Vertraulichkeit der Mediation.

Er dient insoweit auch der Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. 5. 2008 über bestimme Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (europäische Mediationsrichtlinie), geht aber inhaltlich über die zwingenden Anforderungen hinaus.

Entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung wird die außergerichtliche Konfliktbeilegung und insb. die Mediation gefördert. So soll in Zukunft bereits in der Klageschrift angegeben werden, ob eine Mediation vorausgegangen ist. Die Richterinnen und Richter sollen den Parteien verstärkt eine Mediation vorschlagen können.

Außerdem sollen wissenschaftlich begleitete Modellprojekte ermöglicht werden, um in Zusammenarbeit mit den Ländern zunächst einmal zu untersuchen, wie sich eine finanzielle Förderung der Mediation in Familiensachen auswirken würde.

Die Bundesregierung unterstützt ein privates Zertifizierungssystem der Kammern und Verbände, um die Qualität der Mediation zu fördern und die Transparenz des Mediationsmarkts für den Verbraucher zu verbessern. Der Zugang zur Mediatorentätigkeit soll dagegen gesetzlich nicht geregelt werden.

Pressemitteilung des BMJ v. 19. 7. 2010

Der Referentenentwurf wurde bisher noch nicht veröffentlicht. Das BMJ wartet wahrscheinlich auf die Stellungnahme der Ressorts, bevor der Entwurf an die Öffentlichkeit geht.

Siehe auch: Artikel bei Fr-Online,