… und für die Kundschaft völlig kostenlos!

Meine schlimmsten Befürchtungen werden schneller übertroffen, als ich es mir jemals vorstellen konnte. Vertrete ich im demnächst erscheinenden Kommentar „Mediation geregelt“ noch den Standpunkt, dass nach unserer Verfassung jeder Richter, der vor hat, einen Verweisungsbeschluss zum Güterichter zu fertigen, verpflichtet ist, zunächst eine Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht einzureichen, um überprüfen zu lassen, ob ein derartiges Vorgehen verfassungsgemäß ist, so erübrigt sich das zumindest beim Amtsgericht Elmshorn. Oder lese ich da etwas falsch? Hat das irgendetwas mit Förderung der außergerichtlichen Mediation zu tun?

Können dort tatsächlich streitende Parteien einfach zum Gericht gehen und einen Antrag auf eine „Gerichtliche Mediation“ stellen? Die Großzügigkeit unserer Politiker, hier des Justizministeriums, kennt eben keine Grenzen, wenn es dem Wohl des Volkes dient, auch, wenn die Rechtsprechung auf dem Zahnfleisch daher kommt und die Verfassung, pardon, das Grundgesetz, allenfalls noch den Stellenwertert eines Gesundheitratgebers aus der Apotheke hat.

Eigentlich wollte ich den Schluss der Antrittsrede unseres (alten und) neuen Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert in einem scherzhaften Zusammenhang zitieren. Angesichts des „Werbeblatts“ des Amtsgerichts Elmshorn schließe ich mich aber den Worten des Präsidenten des Deutschen Bundestages am 22.10.13 genauso ernsthaft an, wie er es sicherlich selbst gemeint hat.

Übrigens. Ich selbst habe schon von außenstehenden, aber sorgfältigen Beobachtern unseres Staatssystems gehört, dass Deutschland die einzige Bananenrepublik West-Europas sei. 😉