Dies ist ein schönes Fallbeispiel für Übungen:

In den frühen 1980er Jahren heiraten zwei junge Menschen; es ist die erste Beziehung. Es zeigt  sich eine hohe Dominanz des Mannes, der nähere Kontakt zur Kernfamilie der Frau wird zunehmend eingeschränkt.

Das Paar bekommt zwei Kinder, die Frau erkrankt schwer und verstirbt nach jahrelangem Leidensweg. Während der Krankheit hat der Ehemann in einem Höchstmaß das Funktionieren der Ehefrau eingefordert; Hilfsangebote von außen wurden abgelehnt, auch professionelle, durch Krankenkassen bezahlte.

Nach dem Tod der Frau, die Kinder sind ca. 9 (Sohn) bzw. 6 (Tochter) wird jeder Kontakt zu den Verwandten der Frau abgebrochen (auch zu den Großeltern, die den Kindern viel bedeuteten).

Sehr schnell, dem Grunde nach übergangslos, erscheint eine neue Frau im Familienbild, die höchstwahrscheinlich bereits während der letzten Lebensphasen der Ehefrau erheblichen Einfluss hatte.

Mit der Volljährigkeit gehen beide Kinder aus dem Haus, um zu studieren. Während des Studiums erfolgt die Bitte des Vaters, eine Verzichterklärung für das Elternhaus (das beide Ehepartner seinerzeit erworben hatten) zu unterschreiben. Die Kinder – denen bis dahin ihr Erbanspruch über die Mutter nicht bewußt war, denen aber permanent vorgeworfen wurde, nur Geld zu kosten – verweigern die Unterschrift. Nach anwaltlicher Beratung lassen sie sich in das Grundbuch eintragen.

Dieses hat eine Eskalation zur Folge. Der Vater stellt sämtliche Zahlungen an die Kinder ein (Unterhalt).

Die Tochter versucht, Kontakt zu halten, wobei es zu immer gleichartigen Vorwürfen kommt: Geldgierig, Unsensibel.

Der Vater beginnt eine Therapie (Psychotherapie) und untermauert seine Aussagen, dass es ihm durch die Kinder schlecht geht, mit (angeblichen) Aussagen des Therapeuten.