Konfliktkostenrechner

konfliktkostenrechnerJa, das gibt es auch. Der Konfliktkostenrechner wird auf der Web-Seite von Dr. Oliver Ahrens, Leiter bei der Festo AG & Co. KG vorgehalten. Er ergänzt den Prozesskostenrechner, der beispielsweise von der ARAG bereitgestellt wird. Der Konfliktkostenrechner listet die sogenannten sozialen Kosten, die zugegebenermaßen bei der Berechnung der Prozesskosten meistens außer Betracht bleiben.

Die Web-Seite führt aus: „Die Abschätzung von Konfliktkosten ohne Hilfestellung ist eine schwierige Aufgabe.
 Daher werden Sie für die Abschätzung der Konfliktkosten systematisch durch eine Berechnungsvorlage geführt“ und genau das passiert.

Der User wird in 3 Schritten zu einem Ergebnis geführt. Man darf nicht zu viel erwarten, kann sich aber an einer interaktiv geführten Web-Seite erfreuen und daran, dass man erinnert wird, Kosten einzuplanen, die ansonsten gerne übersehen werden.

Der 1. Schritt bietet eine Auswahl typischer Konfliktfolgen. Unter der Überschrift Konfliktsymptome finden sich Begriffe wie Mitarbeiterverlust, Krankheit, Schaden am Betrieb, Kundenfluktuation und so weiter. Man sieht, dass der Schwerpunkt auf betriebliche Kosten gerichtet ist.

Der 2. Schritt eröffnet die Berechnung. Zu der gewählten Konfliktfolge werden Kostenbeiträge zur Abschätzung angeboten, die typischerweise auftreten und einen wichtigen Beitrag zu den Gesamtkosten leisten.
 Der User wird aufgefordert, die nach seiner Meinung nach zutreffende Antwort auszuwählen.

Dazu ein Beispiel: Zum Thema „Unterschlagung und Zerstörung von Betriebsmitteln“ wird angeboten und ausgeführt: „Unternehmenswerte werden unterschlagen oder Betriebsmittel mutwillig zerstört. Wie groß ist der Schaden in Ihrem Konfliktfall? Vorschläge bis 1000 bis 10000 usw.“

Ein anderes Beispiel: „Arbeitszeitmissbrauch / Arbeitszeitmanipulation“ Ausgeführt wird: „Liegt in Ihrem Konfliktfall ein Arbeitszeitmissbrauch (d.h. Verwendung von Arbeitszeit für unternehmensfremde Zwecke) oder Arbeitszeitmanipulation (d.h. falsche Angaben zu der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit) vor? Wie groß ist der Summe der zweckentfremdeten oder manipulierten Arbeitszeit? Tage, Wochen, Monate?“

Die Rechtskosten werden leider nicht vorgerechnet. Da hilft dann der erwähnte Prozesskostenrechner. Der Konfliktkostenrechner führt lediglich aus: „Begleitend zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen können Rechtskosten anfallen. Hierzu sind Rechtsanwaltskosten, Arbeitsgerichtskosten und dergleichen zu zählen. Fallen in Ihrem Konfliktfall Rechtskosten an? Bis 1.000, bis 10.000 usw.“

Der 3. Schritt führt die Werte zusammen. Die Webseite führt aus: „Die resultierenden Gesamtkosten werden Ihnen dann zum Ende der Berechnung angezeigt.
 Für jede Abschätzung sind Standardwerte hinterlegt, die Sie im Verlauf der Berechnung anpassen können.“

So kommt man dann in einem Rechenbeispiel das ich neugierig und exemplarisch durchgeführt habe schnell auf Kosten von 250.000 €. Nicht aufgeführt sind die emotionalen Kosten. Ich führe sie ein, indem ich die Parteien frage: „Was ist es ihnen wert, die Auseinandersetzung zu vermeiden?“

Fazit: eine sinnvolle, sehr aufwändig gestaltete Berechnung, die im Ergebnis doch nur auf Schätzungen beruht aber den Betroffenen erinnert, Kosten ins Kalkül zu ziehen, die man ansonsten gerne übersieht. Hilfreich sind auch die Liste der Veröffentlichungen zum Thema.