Das leisten die Verbände

Rechtlich und politisch gesehen gibt es noch keine mit Hoheitsbefugnissen ausgestattete Berufsvertretung. Ob es jemals eine Mediatorenkammer, vergleichbar mit der IHK oder der Rechtsanwaltskammer geben wird ist mehr als fraglich. Die existierenden Berufsverbände sind privatrechtlich organisiert und meist als solche selbsternannte Vereine. Sie befassen sich mit den beruflichen Belangen der Mitglieder und setzen sich für diese ein.

Aktuell gibt es die folgenden Mediatorenverbände:

DFFM Deutsches Forum für Mediation
BM Bundesverband Mediation
BAFM Bundesarbeitsgemeinschaft Familienmediation
BMWA Bundesverband für Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt
DGM Deutsche Gesellschaft für Mediation
FMÖB Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich
in-Mediation Integrierte Mediation e.V.
DGMW Deutsche Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft e.V.
Baumediatoren Verband der Baumediatoren
BDDP Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnenverein e.V.
DAV Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltsverein

in 190 weiss klein Berufsverband

Nicht alle der Mediatorenverbände verstehen sich als Berufsverband. Ein Berufsverband ist eine privatrechtliche Körperschaft, die sich die Vertretung und Förderung der Belange eines bestimmten Berufsstandes zum Ziel setzt. Der Berufsverband ist eine Form des Interessenverbandes. Größere Berufsverbände können regionale oder thematische Unterorganisationen (Sektionen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen) umfassen.

Auch der Verein Integrierte Mediation e.V. versteht sich als ein Berufsverband. Als eingetragener Verein sind wir eine privatrechtliche Körperschaft, die zudem den Gemeinnützigkeitsstatus hat. In der Landschaft der Verbände ist die Integrierte Mediation ist sogar ein unverzichtbarer Berufsverband, weil sie die Mediation nicht nur als eine Stand-alone Dienstleistung ansieht, sondern den Blick erweitert und Schnittstellen in die konventionellen Berufe und Verfahren herstellt. Mithin bemühen wir uns für Sie alle diejenigen Fragen zu klären, die mit der Berufsausübung eines Mediators im Zusammenhang stehen. Unsere Aufgaben sind:

  • Mitwirkung bei Gesetzen, Verordnungen und Regelungen (Die Integrierte Mediation war einer der ersten Unterzeichner des Code of Conduct)
  • Beratung unserer Mitglieder bei berufs- und mediationsrechtlichen Fragen
  • Berufsbegleitender Support wie Supervision, Intervision, spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Versicherungsschutz
  • Fragen der behördlichen Anmeldung
  • Berufsaufsicht
  • Expertisen und aktive Schlichtung bei Streitigkeiten über Mediationen mit unseren Mitgliedern
  • Mediationskonforme Institutionalisierung

in 190 weiss klein Institutionalisierung

Als ein Standard gebender Verband, führen wir natürlich auch eine Institutionalisierung der integrierten Mediation herbei.

(c) Foto von Dirk Ingo Franke (Eigenes Werk), via Wikimedia Commons

in 190 weiss klein Berufsaufsicht

Gibt es eine Berufsaufsicht für Mediatoren? Ja und nein, lautet die korrekte Antwort. Weil die Mediation keiner eigenen kammer zugeordnet wird, unterliegen Sie im Zweifel der Kammer Ihres Hauptberufes. Das gilt zumindest für Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte usw. Betreiben Sie die Meditaion in der Rechtsform einer Gesellschafzt, wie z.B. einer GmbH, unterliegen Sie der gewerblichen Aufsicht, auch wenn Mediator ein freier Beruf ist. Ein freier Mediator, der keinem Kammerberuf angehört und keiner Körperschaft, wird Schwierigkeiten haben, die Aufsichtsbehörde zu benennen. Ein Berufsverband jedenfalls ist keine Berufsaufsichtsbehörde. Trotzdem macht es Sinn, wenn er eine Aufsicht übernimmt.

Wir gehen mit dieser Frage sehr restriktiv um. Die integrierte Mediation steht auf dem Standpunkt, dass wir den Sterne-Mediatoren vertrauen können. Voraussetzung für die Zertifizierung als Sterne-Mediator ist die Unterwerfung unter die Standards der integrierten Mediation. Wenn Sie also einen Sterne-Mediator beauftragen, können Sie davon ausgehen, dass unsere Standards Leistungsmerkmale des Mediationsvertrages sind. Die Zertifizierung wird als reine Qualifikation unabhängig von einer Mitgliedschaft erteilt. Lediglich die Führung der Marke in-Mediator ist abhängig von der Pflichtenerfüllung und der korrekten Berufsausübung. Sie wird untersagt, wenn sich Zweifel ergeben.

Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten über die korrekte Ausführung  meditativer Dienstleistungen  werden im Verband geschlichtet

 

in 190 weiss klein Schlichtungsstelle

Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten über die korrekte Ausführung  meditativer Dienstleistungen werden im Verband geschlichtet.