In der Sitzung des „Arbeitskreis Zertifizierung für Mediatorinnen und Mediatoren“ im BMJ wurden am 20.5.2010 die (Mindest-) Standards zur Zertifizierung von Mediatoren wie folgt vereinbart:

A. Grundqualifikationen

  • Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder mehrjährige Berufstätigkeit

B. Ausbildungsinhalte

I. Einführung und Grundlagen der Mediation

Gewichtung: 15 %

1. Definition

2. Grundlagen der Mediation

  • Überblick zu Prinzipien, Verfahrensablauf und Phasen der Mediation
  • Überblick zu Kommunikations- und Arbeitstechniken in der Mediation

3. Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren

4. Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation

II. Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation

Gewichtung: 25 %

1. Einzelheiten zu den Phasen der Mediation

  • Mediationsvertrag
  • Stoffsammlung
  • Interessenerforschung
  • Sammlung und Bewertung von Optionen
  • Abschlussvereinbarung

2. Besonderheiten unterschiedlicher Settings In der Mediation

  • Einzelgespräche
  • Co-teammediation, Mehrparteienmediation, Shuttle-Mediation
  • Einbeziehung Dritter (z.B. Kinder, Steuerberater, Gutachter)

3. Weitere Rahmenbedingungen

  • Vor- und Nachbereitung von Mediationsverfahren
  • Dokumentation/ProtokoJlführung

I. Verhandlungstechniken und -kompetenz

Gewichtung: 10 %

Grundlagen der Verhandlungsanalyse

  • Verhandlungsführung und Verhandlungsmanagement: Intuitives Verhandeln, Verhandlung nach dem Harvard-Konzept, integrative Verhandlungstechniken, distributive Verhandlungstechniken

IV. Gesprächsführung, Kommunikationstechniken

Gewichtung: 15%

  • Grundlagen der Kommunikation
  • Kommunikationstechniken: aktives Zuhören, Paraphrasieren, Fragetechniken, Verbalisieren, Reframing, verbale und nonverbale Kommunikation
  • Techniken zur Entwicklung und Bewertung von Lösungen (Brainstorming, Mindmapping, sonstige Kreativitätstechniken, Risikoanalyse)
  • Visualisierungs- und Moderationstechniken
  • Umgang mit schwierigen Situationen (z.B. Blockaden, Widerstände, Eskalationen, Machtungleichgewichte)

V. Konfliktkompetenz

Gewichtung: 10 %

  • -Konfiikttheorie (Konfiiktfakten, Konfliktdynamik und Konfiiktanalyse; Eskalationsstufen; Konfiikttypen)
  • Erkennen von Konfliktdynamiken
  • Interventionstechniken

VI. Recht der Mediation

Gewichtung: 5 %

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Mediationsvertrag, Berufsrecht,Verschwiegenheit, Vergütungsfragen, Haftung und Versicherung
  • Einbettung in das Recht des jeweiligen Grundberufs
  • Grundzüge des Rechtsdienstleistungsgesetzes

VII. Recht in der Mediation, Ermöglichung einer rechtlich informierten Entscheidung bei rechtlich relevanten Sachverhalten

Gewichtung: 10 %

  • Rolle des Rechts in der Mediation
  • Abgrenzung von zulässiger rechtlicher Information und unzulässiger Rechtsberatung in der Mediation durch den Mediater
  • Abgrenzung zu den Aufgaben des Parteianwalts
  • Rechtzeitige Empfehlung an die Medianten, in rechtlich reievanten Fällen externe rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen
  • Mitwirkung von Rechtsanwälten in der Mediation selbst
  • Rechtliche Besonderheiten der Mitwirkung des Mediators bei der Abschlussvereinbarung
  • Rechtliche Bedeutung und Durchsetzbarkeit der Abschlussvereinbarung

VIII. Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis

Gewichtung: 10 %

  • Rollendefinition , Rollenkonfiikte
  • Aufgabe und Selbstverständnis des Mediators
  • Mediation als Haltung, insbesondere Wertschätzung, Respekt und innere Haltung
  • Allparteilichkeit, Neutralität und professionelle Distanz zu den Medianten und zum Konflikt
  • Macht und Fairness in der Mediation
  • Umgang mit eigenen Gefühlen
  • Selbstreflexion
  • Vernetzung

IX. Praxis und Supervision I Intervision in der Ausbildung

  • Rollenspiele mit Feedback und Analyse
  • Infonmation über die Bedeutung von Supervision

C. Abschluss der Ausbildung

Abschlusskolloquiurn, in dem u.a. die Inhalte der Ausbildung und der dabei gemachten Erfahrungen reflektiert werden

  • Abschlussprüfung und Falldokumentationen können vorgesehen werden

D. Praktische Erfahrung und Nachweis von Fällen

  • Selbstverpfiichtung der zu zertifizierenden Mediatoren, praktische Erfahrungen in eigenen Mediationsfällen zu erwerben, sofern sie nicht bereits über solche Erfahrungen verfügen Selbstverpfiichtung der zu zertifizierenden Mediatoren, praktische Erfahrungen im Rahmen von Supervision, Inter- oder Covision zu erörtern

E. Fortbildung

  • Selbstverpflichtung der zu zertifizierenden Mediatoren zu regelmäßiger Fortbildung

Die Standards lassen noch viele Fragen offen. Natürlich sind höhere Anforderungenmöglich. Jeder Ausbilder ist freigestellt, höhere Anforderungen an die Ausbildung zu stellen. Ob und inwieweit diese Standards in eine offizielle gesetzliche Regelung überführt werden, etwa wie in Österreich, ist noch offen. Wahrscheinlich wird es ein privates Zertfizierungssytem geben, das in die Verantwortung der Verbände gestellt ist.