Standards IM

IM-Codex zur Mediation und integrierten Mediation (Entwurf)

Diese Standards fassen die grundlegenden Prinzipien zusammen, welchen sich die Mediatoren und Mediator/innen der IM ebenso wie die Trainer und Trainerinnen verpflichtet fühlen. Grundlage ist der code of conduct for mediators, an dessen Zustandekommen der Verband integrierte Mediation aktiv beteiligt war.

Nach dem Verständnis der integrierten Mediation ist die Mediation ein Verfahren, das die Parteien unterstützt, den Konsens über eine Konfliktlösung herbeizuführen. Für ein derartiges Verfahren identifiziert die integrierte Mediation verschiedene Anwendungsformen. Zunächst betreffen sie die Mediation im Verständnis eines selbständigen Verfahrens das in den Modellen der reinen Mediation, der gerichtsnahen Mediation und der gerichtsinternen Mediation vorkommt. Allen gemeinsam ist die Tatsache, dass der Mediator nicht an einer Sachentscheidung beteiligt wird. Darüber hinaus beschreiben die Standards ein Verständnis der Mediation in der Form eines unselbständigen Verfahrens, das als integrierte Mediation bezeichnet wird.

Standards der Mediation

Nachweis der Fähigkeit

Der Mediator besitzt die Kompetenz und das Wissen, wie es im Curriculum der integrierten Mediation näher beschrieben wird. Der Mediator kann drei Grade erwerben:

Der 1 Stern Mediator (Mediator 1. Stufe) kann eine Ausbildung von mindestens 100 Stunden nachweisen, das Studium des Ausbildungsmaterials eine schriftliche und gegebenenfalls auch eine mündliche Prüfung, die sein Verständnis der Mediation belegt. Dieser Ausbildungsstand wird mit dem Titel „Mediator *“ zertifiziert.

Der 2 Sterne Mediator (Mediator 2. Stufe) kann eine Ausbildung von mindestens 200 Stunden nachweisen, das Studium des fortgeschrittenen Ausbildungsmaterials eine schriftliche Darstellung von mindestens 5 selbständig oder in Co-Mediation durchgeführten Mediationen und gegebenenfalls auch eine mündliche Prüfung. Dieser Ausbildungsstand wird mit dem Titel „Mediator **“ zertifiziert.

Der 3 Sterne Mediator (Mediator 3 Stufe) hat Erfahrung in der Ausbildung und kann eigene Entwicklungen nachweisen, die er in einer Facharbeit beschreiben kann. Dieser Ausbildungsstand wird mit dem Titel „Mediator ***“ zertifiziert.

Zielsetzung

Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, selbst eine Lösung ihres Konfliktes herbeizuführen.

Transparenz

Der Mediator achtet darauf, dass alle Besonderheiten im Verfahren offen gelegt werden und dass die Parteien sich frei und ungehindert über den Stand des Verfahrens und seinen Ablauf informieren können.

Autonomie

Der Mediator achtet darauf, dass die Parteien jeweils eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen, die auf gleichen Informationen beruht.

Unabhängigkeit und Neutralität

Der Mediator ist unabhängig von Weisungen der Parteien. Er unterlässt alles, was seine Neutralität in Frage stellt. Er verhält sich unparteiisch und hat kein eigenes Interesse an einem bestimmten Ergebnis.

Verschwiegenheit

Der Mediator bewahrt die in der Mediation zur Kenntnis genommenen Inhalte und Informationen mit Stillschweigen. Er verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und führt das Verbot herbei, in einem Prozess über Inhalte der Mediation auszusagen (Beweisverwertungsverbot).

Freiwilligkeit

Der Mediator achtet die Freiwilligkeit. Er gestattet jeder Partei einen jederzeitigen Abbruch der Mediation, den die Parteien auch nicht zu begründen haben. Verträge, die den Medianten zur Anwesenheit zwingen, sind nicht zulässig.

Keine inhaltliche Einflussnahme

Der Mediator unterlässt inhaltliche Einflussnahmen, insbesondere verweigert er die Beratung der Parteien und eine Entscheidung des Falles. Die fachliche Information der Parteien ist zulässig, solange sie keine Beratung darstellt.

Standards der integrierten Mediation

Es gelten die Standards der Mediation mit folgender Abweichung

Basisverfahren

Die vom integrierten Mediator anzuwendenden Grundsätze der Mediation unterliegen eventuellen Einschränkungen des Basisverfahrens, in welchem mediative Elemente und Strukturen hybrid zur Anwendung kommen sollen. Gibt das Basisverfahren keinen ausreichenden Spielraum zur Herbeiführung eines Konsens, ist eine integrierte Mediation nicht geboten.

Bedingte Einflussnahme

Wenn der integrierte Mediator zugleich in der Rolle eines Entscheidungsträgers (Richter, Gutachter) oder Beraters auftritt, macht er deutlich, in welcher Rolle er die Verhandlungen führt. Er wird gegebenenfalls einen abgegrenzten, informellen Kommunikationsrahmen herstellen.

Eingeschränkte Zusicherung der Vertraulichkeit

Der integrierte Mediator legt offen, inwieweit er Vertraulichkeit zusichern kann. Er überlässt den Parteien die Entscheidung, ob und in welchem Umfang sie sich bei Kenntnis der Konsequenzen einer unbedachten Äußerung offenbaren wollen.

Neutralität

Dort wo der integrierte Mediator als Parteivertreter zu agieren hat, verdeutlicht er seine Vertreterstellung indem er das Mandat ausschließlich zur Herbeiführung einer neutralen, einvernehmlichen Lösung begreift.

Altenkirchen, im August 2008
Arthur Trossen
1. Vorsitzender

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Eine Antwort auf Standards IM

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