Mit der Headline „Mediator soll Gerichte entlasten“ (WAZ 24.02.2012) wird sowohl ein aktuelles, wie auch ein für die Justiz und die Gesellschaft äußerst wichtiges Thema angesprochen.
Der Inhalt dieses Artikels jedoch spiegelt in keiner Weise die Bedeutung wider, die durch die Einführung von Mediationsverfahren als streitkulturelle Novität und Nutzen für unsere Bürger gegeben sind. Darüber hinaus beanstande ich mangelhaftes handwerkliches Geschick bei der Recherche und Darstellung des Themas.

1. Beginnen wir mit dem Foto: es zeigt zweifelsohne die Räumlichkeiten einer Anwaltskanzlei. Mediatoren legen großen Wert auf das sog. „setting“, d.h. die Streitpartner sind nicht umgeben von Gesetztexten, sitzen gewöhnlich nicht an einem Büroschreibtisch. Selbst in den Gerichten wird bei der gerichtsinternen Mediation ein Getränk angeboten…

2. Wenn man im zivilrechtlichen Streit eine schnelle Lösung will, geht man eben nicht zum Vermittler, sondern zu einem Mediator (oder bezieht sich der Artikel auf Vermittler und nicht auf Mediatoren??!)

3. Der Anwalt Jürgen Brinkmann mit seiner Düsseldorfer Kanzlei (den ich persönlich sehr gut kenne und als Anwalt sehr schätze), wird in Ihrem Artikel über Maßen heraus gestellt: was hat dies mit Mediation zu tun? Hier wäre doch eine kostenbewährte Anzeige als Selbstdarstellung angezeigt!?

4. Ein „unabhängiger Vermittler“ ist nicht per se ein Mediator! Was ein Anwaltsmediator ist, kann ich trotz über 20 jähriger Mediatorentätigkeit nicht definieren!

5. Klärungsgespräche in Familienmediationen werden sinnvollerweise paritätisch unter mindestens acht Augen geführt, ein Mediator und eine Mediatorin vermitteln dem Paar in der Krise, dass sie sich auch geschlechterspezifisch aufgehoben und verstanden fühlen. Wir tun dies aus gutem Grund schon wegen eines qualitativ hochwertigen Ergebnisses, u.a. im Sinne der Ausgewogenheit!

6. Eine völlig falsche und irreführende Schlussfolgerung aus gesetzlichen Grundlagen, die noch nicht Rechtskraft erlangt haben, ist die Feststellung „für die Vermittler“ (gemeint sind wohl die Mediatorinnen und Mediatoren) sieht die Bundesvorlage 17/5335 künftig berufliche Mindestaufforderungen vor, denn sie müssen nicht unbedingt Juristen, sondern können auch Psychologen sein“.

Tatsache ist, dass es in Deutschland inzwischen tausende zertifizierte Mediatoren unterschiedlichster Quellberufe gibt, darunter Architekten, Steuerberater, Angehörige der Heilberufe etc., etc., und auch Juristen.