Der DFfM hat ein Papier ausgehändigt zu dem die angeschlossenen Verbände Stellung nehmen sollen. Es geht um die Zertifizierungsstandards. Bitte um Kommentare und Stellungnahme, möglichst bis zur nächsten Sitzung des DFfM Quali-Ausschusses am 23.3.10.

A. Persönliche Voraussetzungen

Hochschule bzw. FHS-Studium, ersatzweise: eine – nicht weiter einschlägige – dreijährige Berufsausbildung

B. Mediationsausbildung

I. Qualität der Ausbildungseinrichtung

• Kompetente und erfahrene Ausbilder
• Transparente, auf Dauer koordinierte Struktur
• Interdisziplinarität II. Form der Ausbildung
• Sowohl Theorie- als auch Praxisphasen einschließlich der selbstständigen Bearbeitung von Fällen
• Schwerpunkt Praxis ( Mediation als Können, nicht als akademisches Wissen)
• Ausreichende zeitliche Dauer, so dass die Vermittlung der notwendigen Inhalte sichergestellt ist
• Formeller Abschluss, etwa durch Prüfungsgespräch oder Rollenspiel mit Schwerpunkt auf der Demonstration des praktischen Könnens
• Spezielle Zertifizierung für besondere Fachgebiete
• Für Rezertifizierung: Weiterbildung, Supervision, Intervision

III. Inhalte der Ausbildung

1. Einführung in die Mediation

• Definition
• Prinzipien
• Phasenstruktur
• Kommunikations- und Arbeitstechniken
• Rolle und Haltung des Mediators
• Menschenbild und Ethik
• Indikation und Grenzen
• Abgrenzung zu anderen Verfahren 2. Grundlagen der Mediation
• Psychologische Grundlagen , insbesondere Wahrnehmungspsychologie
• Kommunikationstheoretische Grundlagen
• Juristische Grundlagen
• Konflikttheorie (Grundlagen): Konflikttypen, Grundformen der Konfliktlösung, Eskalationsstufen von Konflikten
• Verhandlungstheorie ( Mediation als vom Mediator begleitete und gecoachte Verhandlung)

3. Arbeitsmethoden

• Methodische Gesprächsführung
• Verbale und nonverbale Kommunikation
• Fragetechniken
• Moderationstechniken
• Visualisierung
• Umgang mit schwierigen Situationen, etwa Blockaden, Widerstände ,Eskalation und Manipulation
• Umgang mit Machtgefällen
• Kreativitätstechniken
• Verhandlungsmanagement
• Entscheidungstechniken
• Protokolle
• Ergebnissicherung

4. Persönliche Fähigkeiten, Haltung und Rollenverständnis

• Wertschätzende innere Haltung
• Vertrauensaufbau/Beziehungsgestaltung
• Neutralität, Allparteilichkeit, Nähe und Distanz
• Erkennen und Akzeptanz der Subjektivität aller Wahrnehmung
• Erkenntnis und Berücksichtigung von Persönlichkeitsstrukturen
• Berücksichtigung geschlechtsspezifischer oder interkultureller Unterschiedlichkeiten
• Systemisches Denken und Handeln
• Berücksichtigung gruppendynamischer Aspekte
• Umgang mit eigenen Gefühlen, Gefährdungen, Verstrickungen
• Umgang mit Belastungssituationen, Zustandsmanagement
• Selbstevaluation

5. Strukturen und Settings in der Mediation

• Pre-, Main- und Postmediation
• Einzel-, Co- und Teammediation
• Einzelgespräche
• Mediation mit zwei Parteien, Mehrparteien, Gruppenmediation
• Gestaltung der Rahmenbedingungen
• Einbeziehung weiterer Verfahrensbeteiligter (z. B. Rechtsanwälte, Gutachter, Steuerberater, Kinder, Unterstützungspersonen)

6. Mediation und Recht

• Recht in der Mediation
• Recht der Mediation
• Der Vertrag zur Durchführung der Mediation
• Umgang mit Rechtsanwälten (Vertiefung)
• Rechtliche Gestaltung der Mediationsvereinbarung
• Durchsetzung der Mediationsvereinbarung

7. Besonderheiten einzelner Mediationsgebiete (nur Überblick)

• Wirtschaftsmediation
• Innerbetriebliche Mediation
• Mediation im öffentlichen Bereich
• Familienmediation
• Erbrechtliche Mediation
• Nachbarschaftsmediation
• Baumediation
• Schulmediation
• Täter-/ Opfer-Ausgleich
• Online-Mediation

8. Mediationsmanagement/Praxis

• Initierung/Anbahnung
• Vertragsabschluss
• Organisation
• Marketing/Akquisition
• Vernetzung
• interne/externe Mediation
• Vergütungsfragen

IV. Didaktik

• Plenums- und Kleingruppenarbeit
• Demonstrationen und Rollenspiele, Videos
• Theorie-Input und Arbeitsmaterialien
• Praktische Fallbeispiele
• Coaching

V. Reflexion der Praxis

• Supervision
• Co- und Intervision

VI. Falldokumentation

• Dokumentation von vier (?) eigenen Mediationsfällen (Co-Mediation ist grundsätzlich ausreichend, sofern die Mediatoren im Wesentlichen gleichberechtigt arbeiten; der Eigenanteil soll jeweils dargestellt werden.)
• Zwei bis drei Fälle müssen mit einer Vereinbarung geendet haben
• Zwei der Fälle sollen in der Supervision oder Intervision vorgestellt und Erkenntnisse daraus dokumentiert worden sein
• Die Dokumentation sollen die Phasen der Pre-, Main- und Postmediation adäquat beschreiben
• In der Mainmediation sind die genutzten Methoden und Interventionen in Verbindung mit einer selbstreflexiven Stellungnahme darzustellen

VII. Qualitätssicherung

Laufende Weiterbildung im Zeitraum von jeweils drei Jahren mit einem Gesamtumfang von insgesamt mindestens 36 Zeitstunden

VIII. Zeitlicher Umfang

Die Ausbildung gemäß Ziffer III. sollte im Regelfall 120 bis 140 Zeitstunden beanspruchen, zu denen noch gemäß Ziffer V. etwa 50 bis 60 Stunden Reflexion der Praxis (Supervision, Co- und Intervision) hinzukommen.