Gerichtsbasierte Mediation

… die Mediation im, am und um das Gericht herum.

Die Erfahrung, dass mit der Mediation eine umfassendere Sicht auf das problem und mithin ein erweiterter Lösungsrahmen geschaffen werden kann, haben auch die Richter erkannt. Sie haben jedoch gelernt, dass die Mediation nur als ein abgeschottetes Verfahren erfolgreich sein kann. Zunächst versuchte man, die Mediation als eine externe Mediation (gerichtsnahe Mediation) zu etablieren. Viele Richter fühlten sich jedoch übergangen und zauderten (ebenso wie die Parteien), einen externen (unbekannten) Mediator zu empfehlen. Viele Modelle, in denen die gerichtsnahe Mediation erprobt wurde, zeigten deshalb nicht den gewünschten Erfolg.

Besser angenommen wurden dann diejenigen Fälle, in denen die Richter selbst die Mediation anboten. Um dem Konzept der reinen Mediation zu genügen, habne sie die so genannte gerichtsinterne Mediation eingeführt. Hier wied die Mediation wie in der externen Mediation als isoliertes Verfahren durchgeführt. Allerdings fungiert ein in der Sache nicht zur Entscheidung berufener Richter als Mediator.

Die Richtermediation ist umstritten. Die Mediatoren beklagen einen unerlaubten, weil mit öffentlichen Mitteln finanzierte, Wettbewerb seitens der Justiz. deshalb hat sich das so genannte Güterichtermodell als Ausweg entwickelt. Hier fungiert ebenfalls ein nicht entschediungsberufener Richter als Streitvermittler. Allerdings wird seine – durchaus auf Mediation basierende Verfahrensweise nicht als Mediation bezeichnet.