Wann ist Mediation sinnvoll?
Das Konfliktlösungsverfahren der Mediation (reine Mediation) ist grundsätzlich auf alle Konflikte anwendbar. Sinnvoll ist sie dann, wenn nachhaltige Lösungen angestrebt werden, die von ALLEN Konfliktparteien zu tragen sind.
Die Mediation ist einschlägig, wenn in einem Konflikt Lösungen gesucht werden. Die Mediation ist nicht das passende Verfahren, wenn es darum geht, Lösungen (Positionen) durchzusetzen.
Die Mediation kann ohne weiteres dazu beitragen, ein konstruktives Ergebnis zu finden. Als konstruktiv werden alle Ergebnisse angesehen, die im KONSENS der Streitparteien zustande gekommen sind. Dies impliziert, dass sich die Parteien selbst an das gefundene Ergebnis halten, ohne einen neuen Streitanlass suchen zu müssen. Ein Bedürfnis für nachhaltige Lösungen ist in den Fällen evident, in denen sich die Lebenswege der Konfliktparteien auch nach dem Konflikt nicht ohne weiteres voneinander trennen lassen. Also in
- Familiensachen… spätestens wenn Kinder vorhanden sind und es darum geht, die Elternbeziehung aufrecht zu erhalten oder falls keine Kinder vorhanden sind, wenn die wirtschaftliche oder sonstige Abhängigkeit immer wiederkehrende Regelungen (Anpassung bestehender Regeln) erfordert. Vielleicht aber auch einfach nur, weil Sie mit Ihrem ehemaligem Partner auch weiterhin “normal” umgehen können möchten.
- Nachbarschaftssachenwenn niemand wegziehen kann und die Nachbarn auf ein friedliches Nebeneinander angewiesen sind
- Arbeitsrechtssachen… wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder andere Berührungspunkte aufrechterhalten bleiben müssen (Arbeitnehmererfindungen, Konkurrenzverhältnis mit gemeinsamen Kundenstamm …)
- Erbauseinandersetzungenwenn die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrecht zu erhalten sind
- Gesellschafterauseinandersetzungenwenn die weiteren Geschäfte noch in einem irgendwie gearteten Zusammenhang stehen.
- Schule Konflikte zwischen Schülern, aber auch zwischen Lehrern und Schüler.
Siehe Schulmediation
Negativ abgegrenzt ist der Nutzen der Mediation immer dann gegeben, wenn die in der Konfliktevolution vorhergehenden konfrontativen Verhaltensweisen als gescheitert angesehen werden.
Beispiel: BEIDE Parteien haben erkannt, dass BEIDE Parteien keinen Vorteil in der gerichtlichen Streitverfolgung haben werden, dass die Delegation KEINE Lösung darstellt.
Neben diese, auf den Nutzen einer Mediation abstellenden Aspekte, gibt es formale Kriterien, die eine Mediation nahelegen oder gar ausschließen. So erwarten die Standards von den Medianden eine eigenverantwortliche und freiwillige Bereitschaft zur konstruktiven Konfliktlösung. Manche hängen die Anforderungen, unter denen eine Mediation in Anspruch genommen werden kann so hoch, dass sie den zukünftigen Medianden Eignungstests vorschlagen, anhand derer sie ihre Befähigung zur Inanspruchnahme der Diensleistung selbst testen können. Sie sehen, es gibt durchaus auch Empfehlungen und Checklisten, die man wohl nicht so ernst nehmen sollte. Vielleicht verspricht sich der Urheber dieser Informationen einen Werbevorteil. Seriöser stellt sich eine Ausschlussliste dar, die Proksch und Balloff/Walter entwickelt haben. Mit dieser Liste stellen sie Ausschlußkriterien zusammen, wonach eine Mediation erschwert oder unmöglich sein soll.
Ausschlusskriterien für Mediation
- Die Motivation, an der Mediation teilzunehmen, liegt bei einer Partei nicht vor.
- Mindestens eine Partei steht der Trennung noch ambivalent gegenüber.
- Die Bereitschaft zur Offenheit reicht bei mindestens einer Partei nicht aus.
- Die Bereitschaft zur Fairness ist bei mindestens einer Partei nicht gegeben.
- Ein Mindestmaß an persönlicher Kompetenz zum Erkennen und zum Wahren der eigenen Interessen und zum eigenverantwortlichen Handeln liegt bei mindestens einer Partei nicht vor.
- Es besteht ein unauflösliches Machtgefälle zwischen den Parteien, das die Autonomie einer Partei erheblich einschränkt.
- Der Wille zur gemeinsamen Verständigung und zum gegenseitigen Zuhören ist bei mindestens einer Partei nicht vorhanden.
- Es liegt eine erkennbare Einschränkung der Erziehungsfähigkeit bei mindestens einem Elternteil vor (z.B. durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit) oder es ist eine Gefährdung des Kindeswohls erkennbar (Misshandlung, sexueller Missbrauch oder Vernachlässigung des Kindes).
- Es liegen wiederholte Gewalthandlungen eines Partners gegen den anderen vor.
- Es liegen erhebliche psychische Auffälligkeiten auf Seiten einer Partei vor.
Anwendbarkeit der Integrierten Mediation
Ein gravierender Unterschied zwischen der Mediation und der integrierten Mediation zeigt sich anhand der Ausschlusskriterien. Die integrierte Mediation sieht die Kriterien, die eine Voraussetzung zum Gelingen der Mediation darstellen, als einen fließenden Prozess an, der im streitigen Umfeld seinen Ursprung hat.
Über die Notwendigkeit einer Integration
Als ein fließender Prozess kommt es darauf an was möglich ist, nicht was gegeben ist. So ist die mangelnde Bereitschaft zur Durchführung einer Meditation durchaus zu überwinden, wenn es gelingt, eine Verhandlungsbereitschaft zu wecken. Die Integrierte Mediation beachtet strategische Aspekte, die erläutern, wann und warum die Mediation als ein isoliertes Verfahren durchzuführen ist und wie die Bereitschaft dafür herzustellen ist. So kommt es auch weniger darauf an, ob der Wille zur gemeinsamen Verständigung und zum gegenseitigen Zuhören bei einer Partei vorhanden ist als dadrauf, ob er herstellbar ist.
Längst hat sich die Integrierte Mediation aus der forensischen Anwendung gelöst. Sie ist in allen Systemen möglich, besonders in betrieblichen, gesellschaftlichen und familiären Systemen. Die systemische Sicht der Integrierten Mediation erlaubt es, alle Ressourcen eines Systems zu nutzen, um die Streitparteien zu einer Kooperation zu motivieren.
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