Die Philosophie der integrierten Mediation

Was ist Mediation? Seit den Bemühungen des Gesetzgebers, die Mediation zu etablieren, gerät sie immer mehr in den Fokus eines alternativen Ve
rfahrens zur Gerichtsbarkeit. Um die Mediation von anderen Verfahren abgrenzen zu können, wird sie (schleichend) immer mehr formalisiert und dogmatisiert. In diesem Kontext ist die Mediation ein aussergerichtliches, freiwilliges und vertrauliches Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter die Parteien darin unterstützt, selbst eine Lösung zu finden. Ist das wirklich alles? Wer sich näher mit der Mediation beschäftigt, wird schnell erkennen, dass sie zu viel mehr in der Lage ist. Warum sollte sich diese Kompetenz nur auf isolierte, als solches ausgewiesene Verfahren beziehen? Sollte diese Kompetenz nicht auch dann zur Verfügung stehen, wenn sich die Parteien außerhalb der Mediation befinden? Parteien auch dann, wenn sie sich in einem konfrontativen Verfahren befinden, der Weg in einen Konsens nicht versperrt sein darf (sollte). Das ist der Ausgangsgedanke der integrierten Mediation. Die Möglichkeiten, den Weg in eine (zum Konsens führende) Kooperation zu öffnen, sind vielfältig. Sogar in einem Gerichtsverfahren ergeben sich noch Gelegenheiten dazu. Auch hier ist ein Konsens denkbar. Das auf einen Konsens abzielende Gerichtsverfahren entspricht einem von fünf Modellen, die das Zusammenwirken von Mediation mit dem Gericht beschreiben. Mediationsverfahren (gerichtsnahe Mediation) Die Abgrenzung der Verfahren untereinander verortet die integrierte Mediation in der Verfahrenslandschaft als ein hybrides Verfahren, das die Kompetenzen der Grundlage (z.B. des Gerichtsverfahrens) ebenso verwendet wie die der Mediation. Um einen Konsens auch in Verfahren der Konfrontation zu ermöglichen, führt die integrierte Mediation mediative Komponenten Schritt für Schritt in eine zugrunde liegende Konfrontation ein. Den Parteien vermittelt sich mehr und mehr eine Vorstellung davon, ob und inwieweit ein Einvernehmen möglich und in der Lage ist, eine allseits zufriedenstellende Lösung herbeizuführen. Die Integration ist nicht nur auf die Gerichtsverfahren begrenzt. Sie kann auch in die anwaltliche Beratung, in ein betriebliches Umfeld oder in andere Streitverfahren einbezogen werden. Mithin wird die integrierte Mediation wie folgt definiert: Die integrierte Mediation ist eine Verfahrensweise, welche die Mediation in streitige Prozesse einbezieht, um eine konsensual verhandelte Streitbeilegung zu ermöglichen. Ein Anwendungsbeispiel ist das so genannte Altenkirchener Modell bzw. die Koblenzer Praxis

Die Philosophie der integrierten Mediation

Was ist Mediation? Seit den Bemühungen des Gesetzgebers, die Mediation zu etablieren, gerät sie immer mehr in den Fokus eines alternativen Verfahrens zur Gerichtsbarkeit. Um die Mediation von anderen Verfahren abgrenzen zu können, wird sie (schleichend) immer mehr formalisiert und dogmatisiert. In diesem Kontext ist die Mediation ein aussergerichtliches, freiwilliges und vertrauliches Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter die Parteien darin unterstützt, selbst eine Lösung zu finden. Ist das wirklich alles? Wer sich näher mit der Mediation beschäftigt, wird schnell erkennen, dass sie zu viel mehr in der Lage ist. Die integrierte Mediation geht davon aus, dass den Parteien auch dann, wenn sie sich in einem konfrontativen Verfahren befinden, der Weg in einen Konsens nicht versperrt sein darf (sollte). Das ist der Ausgangsgedanke der integrierten Mediation. Die Möglichkeiten, den Weg in eine (zum Konsens führende) Kooperation zu öffnen, sind vielfältig. Sogar in einem Gerichtsverfahren ergeben sich noch Gelegenheiten dazu. Auch hier ist ein Konsens denkbar. Das auf einen Konsens abzielende Gerichtsverfahren entspricht einem von fünf Modellen, die das Zusammenwirken von Mediation mit dem Gericht beschreiben. Mediationsverfahren (gerichtsnahe Mediation) Die Abgrenzung der Verfahren untereinander verortet die integrierte Mediation in der Verfahrenslandschaft als ein hybrides Verfahren, das die Kompetenzen der Grundlage (z.B. des Gerichtsverfahrens) ebenso verwendet wie die der Mediation. Um einen Konsens auch in Verfahren der Konfrontation zu ermöglichen, führt die integrierte Mediation mediative Komponenten Schritt für Schritt in eine zugrunde liegende Konfrontation ein. Den Parteien vermittelt sich mehr und mehr eine Vorstellung davon, ob und inwieweit ein Einvernehmen möglich und in der Lage ist, eine allseits zufriedenstellende Lösung herbeizuführen. Die Integration ist nicht nur auf die Gerichtsverfahren begrenzt. Sie kann auch in die anwaltliche Beratung, in ein betriebliches Umfeld oder in andere Streitverfahren einbezogen werden. Mithin wird die integrierte Mediation wie folgt definiert: Die integrierte Mediation ist eine Verfahrensweise, welche die Mediation in streitige Prozesse einbezieht, um eine konsensual verhandelte Streitbeilegung zu ermöglichen. Ein Anwendungsbeispiel ist das so genannte Altenkirchener Modell bzw. die Koblenzer Praxis

Die Philosophie der integrierten Mediation

Die integrierte Mediation geht davon aus, dass den Parteien auch dann, wenn sie sich in einem konfrontativen Verfahren befinden, der Weg in einen Konsens nicht versperrt sein darf (sollte). Das ist der Ausgangsgedanke der integrierten Mediation. Die Möglichkeiten, den Weg in eine (zum Konsens führende) Kooperation zu öffnen, sind vielfältig. Sogar in einem Gerichtsverfahren ergeben sich noch Gelegenheiten dazu. Auch hier ist ein Konsens denkbar. Das auf einen Konsens abzielende Gerichtsverfahren entspricht einem von fünf Modellen, die das Zusammenwirken von Mediation mit dem Gericht beschreiben. Mediationsverfahren (gerichtsnahe Mediation) Die Abgrenzung der Verfahren untereinander verortet die integrierte Mediation in der Verfahrenslandschaft als ein hybrides Verfahren, das die Kompetenzen der Grundlage (z.B. des Gerichtsverfahrens) ebenso verwendet wie die der Mediation. Um einen Konsens auch in Verfahren der Konfrontation zu ermöglichen, führt die integrierte Mediation mediative Komponenten Schritt für Schritt in eine zugrunde liegende Konfrontation ein. Den Parteien vermittelt sich mehr und mehr eine Vorstellung davon, ob und inwieweit ein Einvernehmen möglich und in der Lage ist, eine allseits zufriedenstellende Lösung herbeizuführen. Die Integration ist nicht nur auf die Gerichtsverfahren begrenzt. Sie kann auch in die anwaltliche Beratung, in ein betriebliches Umfeld oder in andere Streitverfahren einbezogen werden. Mithin wird die integrierte Mediation wie folgt definiert: Die integrierte Mediation ist eine Verfahrensweise, welche die Mediation in streitige Prozesse einbezieht, um eine konsensual verhandelte Streitbeilegung zu ermöglichen. Ein Anwendungsbeispiel ist das so genannte Altenkirchener Modell bzw. die Koblenzer Praxis

Die Philosophie der integrierten Mediation

Was ist Mediation? Seit den Bemühungen des Gesetzgebers, die Mediation zu etablieren, gerät sie immer mehr in den Fokus eines alternativen Verfahrens zur Gerichtsbarkeit. Um die Mediation von anderen Verfahren abgrenzen zu können, wird sie (schleichend) immer mehr formalisiert und dogmatisiert. In diesem Kontext ist die Mediation ein aussergerichtliches, freiwilliges und vertrauliches Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter die Parteien darin unterstützt, selbst eine Lösung zu finden. Ist das wirklich alles? Wer sich näher mit der Mediation beschäftigt, wird schnell erkennen, dass sie zu viel mehr in der Lage ist. Warum sollte sich diese Kompetenz nur auf isolierte, als solches ausgewiesene Verfahren beziehen? Sollte diese Kompetenz nicht auch dann zur Verfügung stehen, wenn sich die Parteien außerhalb der Mediation befinden? Parteien auch dann, wenn sie sich in einem konfrontativen Verfahren befinden, der Weg in einen Konsens nicht versperrt sein darf (sollte). Das ist der Ausgangsgedanke der integrierten Mediation. Die Möglichkeiten, den Weg in eine (zum Konsens führende) Kooperation zu öffnen, sind vielfältig. Sogar in einem Gerichtsverfahren ergeben sich noch Gelegenheiten dazu. Auch hier ist ein Konsens denkbar. Das auf einen Konsens abzielende Gerichtsverfahren entspricht einem von fünf Modellen, die das Zusammenwirken von Mediation mit dem Gericht beschreiben. Mediationsverfahren (gerichtsnahe Mediation) Die Abgrenzung der Verfahren untereinander verortet die integrierte Mediation in der Verfahrenslandschaft als ein hybrides Verfahren, das die Kompetenzen der Grundlage (z.B. des Gerichtsverfahrens) ebenso verwendet wie die der Mediation. Um einen Konsens auch in Verfahren der Konfrontation zu ermöglichen, führt die integrierte Mediation mediative Komponenten Schritt für Schritt in eine zugrunde liegende Konfrontation ein. Den Parteien vermittelt sich mehr und mehr eine Vorstellung davon, ob und inwieweit ein Einvernehmen möglich und in der Lage ist, eine allseits zufriedenstellende Lösung herbeizuführen. Die Integration ist nicht nur auf die Gerichtsverfahren begrenzt. Sie kann auch in die anwaltliche Beratung, in ein betriebliches Umfeld oder in andere Streitverfahren einbezogen werden. Mithin wird die integrierte Mediation wie folgt definiert: Die integrierte Mediation ist eine Verfahrensweise, welche die Mediation in streitige Prozesse einbezieht, um eine konsensual verhandelte Streitbeilegung zu ermöglichen. Ein Anwendungsbeispiel ist das so genannte Altenkirchener Modell bzw. die Koblenzer Praxis

Die Philosophie der integrierten Mediation

Was ist Mediation? Seit den Bemühungen des Gesetzgebers, die Mediation zu etablieren, gerät sie immer mehr in den Fokus eines alternativen Verfahrens zur Gerichtsbarkeit. Um die Mediation von anderen Verfahren abgrenzen zu können, wird sie (schleichend) immer mehr formalisiert und dogmatisiert. In diesem Kontext ist die Mediation ein aussergerichtliches, freiwilliges und vertrauliches Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter die Parteien darin unterstützt, selbst eine Lösung zu finden. Ist das wirklich alles? Wer sich näher mit der Mediation beschäftigt, wird schnell erkennen, dass sie zu viel mehr in der Lage ist. Die integrierte Mediation geht davon aus, dass den Parteien auch dann, wenn sie sich in einem konfrontativen Verfahren befinden, der Weg in einen Konsens nicht versperrt sein darf (sollte). Das ist der Ausgangsgedanke der integrierten Mediation. Die Möglichkeiten, den Weg in eine (zum Konsens führende) Kooperation zu öffnen, sind vielfältig. Sogar in einem Gerichtsverfahren ergeben sich noch Gelegenheiten dazu. Auch hier ist ein Konsens denkbar. Das auf einen Konsens abzielende Gerichtsverfahren entspricht einem von fünf Modellen, die das Zusammenwirken von Mediation mit dem Gericht beschreiben. Mediationsverfahren (gerichtsnahe Mediation) Die Abgrenzung der Verfahren untereinander verortet die integrierte Mediation in der Verfahrenslandschaft als ein hybrides Verfahren, das die Kompetenzen der Grundlage (z.B. des Gerichtsverfahrens) ebenso verwendet wie die der Mediation. Um einen Konsens auch in Verfahren der Konfrontation zu ermöglichen, führt die integrierte Mediation mediative Komponenten Schritt für Schritt in eine zugrunde liegende Konfrontation ein. Den Parteien vermittelt sich mehr und mehr eine Vorstellung davon, ob und inwieweit ein Einvernehmen möglich und in der Lage ist, eine allseits zufriedenstellende Lösung herbeizuführen. Die Integration ist nicht nur auf die Gerichtsverfahren begrenzt. Sie kann auch in die anwaltliche Beratung, in ein betriebliches Umfeld oder in andere Streitverfahren einbezogen werden. Mithin wird die integrierte Mediation wie folgt definiert: Die integrierte Mediation ist eine Verfahrensweise, welche die Mediation in streitige Prozesse einbezieht, um eine konsensual verhandelte Streitbeilegung zu ermöglichen. Ein Anwendungsbeispiel ist das so genannte Altenkirchener Modell bzw. die Koblenzer Praxis

Die Philosophie der integrierten Mediation

Die integrierte Mediation geht davon aus, dass den Parteien auch dann, wenn sie sich in einem konfrontativen Verfahren befinden, der Weg in einen Konsens nicht versperrt sein darf (sollte). Das ist der Ausgangsgedanke der integrierten Mediation. Die Möglichkeiten, den Weg in eine (zum Konsens führende) Kooperation zu öffnen, sind vielfältig. Sogar in einem Gerichtsverfahren ergeben sich noch Gelegenheiten dazu. Auch hier ist ein Konsens denkbar. Das auf einen Konsens abzielende Gerichtsverfahren entspricht einem von fünf Modellen, die das Zusammenwirken von Mediation mit dem Gericht beschreiben. Mediationsverfahren (gerichtsnahe Mediation) Die Abgrenzung der Verfahren untereinander verortet die integrierte Mediation in der Verfahrenslandschaft als ein hybrides Verfahren, das die Kompetenzen der Grundlage (z.B. des Gerichtsverfahrens) ebenso verwendet wie die der Mediation. Um einen Konsens auch in Verfahren der Konfrontation zu ermöglichen, führt die integrierte Mediation mediative Komponenten Schritt für Schritt in eine zugrunde liegende Konfrontation ein. Den Parteien vermittelt sich mehr und mehr eine Vorstellung davon, ob und inwieweit ein Einvernehmen möglich und in der Lage ist, eine allseits zufriedenstellende Lösung herbeizuführen. Die Integration ist nicht nur auf die Gerichtsverfahren begrenzt. Sie kann auch in die anwaltliche Beratung, in ein betriebliches Umfeld oder in andere Streitverfahren einbezogen werden. Mithin wird die integrierte Mediation wie folgt definiert: Die integrierte Mediation ist eine Verfahrensweise, welche die Mediation in streitige Prozesse einbezieht, um eine konsensual verhandelte Streitbeilegung zu ermöglichen. Ein Anwendungsbeispiel ist das so genannte Altenkirchener Modell bzw. die Koblenzer Praxis