„Mediation, das heißt: Sie ziehen die Robe aus, verlassen den klassischen Sitzungssaal und treffen sich in lockerer Atmosphäre bei einer Tasse Kaffee oder einem Gläschen Prosecco in einem Raum zum juristischen Kuscheln?“ fragte der neugierige Journalist Franz Barthel in seinem Beitrag „Wenn Richter ohne Robe Frieden stiften„. Die Mediationsbeauftragte des Landgerichts Würzburg hat wenigstens bestätigt, dass kein Prosecco angeboten wird. Und gekuschelt werde auch nicht.

Dann erfährt der Leser mehr über die Mediation. Eine Begabung so liest man, braucht der Mediator nicht. Allerdings benötigt er Einfühlungsvermögen und Geduld,  “ … also alles das, was heutzutage mit Empathie umschrieben wird … “ wird weiter ausgeführt. Eine weitere Eigenschaft soll die Fähigkeit sein, „etwa einer einzelnen Partei auch mal sanft klar zu machen, dass sie einer Fehleinschätzung unterliegt“. Das klingt jetzt sehr juristisch und auch gefährlich. Ist „sanft Klarmachen“ gleichzusetzen mit „vorsichtig überzeugen“? Ein Mediator kennt hoffentlich geeignetere und besser zur Mediation passende Interventionen.

In den Ohren eines Mediators klingt es zunächst ganz vielversprechend, wenn gesagt wird, dass man sich für eine Mediation einen ganzen Tag Zeit nimmt. Das klingt besser, als die Limitierung auf eine 3-stündige Mediation, wie sie in anderen Gerichtsbezirken praktiziert wurde. Die Frage nach dem Pensum kommt jedoch auf und damit auch die Frage nach der ökonomischen Bedeutung. Wollte die Justiz Kosten einsparen?

Bei der Frage nach den behandelten Fällen wurde leider nur auf die Vertraulichkeit hingewiesen. Es gibt also keinen Überblick – wenigstens nicht in dem Interview – wie die Fallbelastung beim LG Würzburg aussieht. Wir sind uns einig darüber, dass die Vertraulichkeit nicht der einzige Erfolgsfaktor der Mediation ist.

Der Hinweis, dass die Mediation in Beziehungskonflikten ein geeignetes Verfahren sei, ist in jedem Fall zutreffend. Auffällig ist, dass nicht vom Güterichterverfahren, sondern von der Mediation im Gericht die Rede ist. Der Richtermediator übt eine anspruchsvolle Aufgabe wahr, erfährt der Leser, wenn er die Emotionen, Ansichten und Erfahrungen der Parteien wahrnimmt. Dies geschieht, weil sich die Richter mit der Mediation wohl besser in die Lage versetzt sehen, Frieden zu stiften. Der Begriff des Rechtsfriedens bekommt eine ganz neue Bedeutung. Juristen definieren den Rechtsfrieden als den Zustand nach Ausschöpfung des Instanzenweges. Dazu wird es dann, dank der Mediation, nicht mehr kommen.

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