Bei der gerichtsinternen Mediation handelt es sich um eine „reine“ Mediation. Es ist ein vom gerichtlichen Entscheidungsprozess abgegrenztes Verfahren der Mediation, bei der allerdings ein Richter als Mediator auftritt. der Richtermediator ist nicht entscheidungsbefugt. Der Güterichter operiert zwar auch in einem abgegrenzten Verfahren. Er kann jedoch noch richterliche Aufgaben wie die Protokollierung der Vereinbarung vornehmen. Ansonsten ist die unterscheidung eher akademisch.