Oft gefragt und diskutiert

wandUnter dem Gliederungspunkt „Disposition“ haben wir die Mediation im Kontinuum der Streit- und Konfliktbeilegungsverfahren eingegliedert. Es bestehen aber auch Berührungspunkte mit anderen Dienstleistungen und Verfahren, wie z.B. die Therapie, die Rechtsberatung usw. Die Abgrenzung ist mitunter recht schwierig. Braucht es einer Brandschutzmauer, damit die Mediation funktioniert oder die Berufe sich vor der Mediation nicht zu fürchten haben? Manche Berufe sähen das gerne. Die Abgrenzung der Meditation zum Rechtsdienstleistungsgesetz ist ein Paradebeispiel. Man kann meinen, die Anwaltschaft versuche eine „feindliche Übernahme“ der Mediation in ihren Dienstleistungsbereich. Aber die Anwaltschaft ist nicht die einzige Berufsgruppe, die das versucht. Eine präzise Abgrenzung der Berufe und Berufstätigkeiten zueinander wird im Zusammenhang in „Mediation geregelt“ vorgenommen.

Tatsächlich sind die Grenzen ineinander fließend.  So verwendet die Mediation durchaus Methoden und Techniken der Therapie oder der Rechtsberatung – im Idealfall jedoch, ohne Therapie oder Rechtsberatung zu sein.

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