Das könnte man zumindest glauben, denn nach der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages haben sich alle Fraktionen im Rechtsausschuss auf die derzeit bekannte Lage – Wegfall der Richtermediation zugunsten des Güterichters – einstimmig geeinigt. Es ist also zu erwarten, dass das Parlament am 15.12.2011 zumindest mehrheitlich für das Gesetz stimmen wird. Ganz so sicher ist die Sache (im Ergebnis) allerdings noch nicht.

Die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek fordert nämlich „klare Regelungen für die richterliche Mediation“ und führt aus: „Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hatten sich bereits auf ihrer Herbstkonferenz Anfang November dafür ausgesprochen, die richterliche Mediation gesetzlich zu verankern.“

Sollte über den Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen werden, würde sich das Gesetzgebungsverfahren wohl ganz erheblich verzögern und andererseits der außergerichtlichen Mediation noch eine Chance gegeben werden, wirklich gefördert zu werden. Denn, ob ein Richter im Zuge einer gerichtsnahen Mediation, oder ein außergerichtlicher (also freier) Mediator gebeten wird, eine Mediation durchzuführen, läge dann wenigstens im Entscheidungsbereich der Parteien und zwar, bevor(!) überhaupt ein streitiges Verfahren begonnen wurde. Das ist nämlich genau der Zeitpunkt, zu dem sich die Kontrahenten für einen Prozess oder für eine Mediation entscheiden sollten, bzw. ihnen die Gelegenheit dazu gegeben werden müsste.

Mit Verlaub, das fordere ich schon seit 2008 (Familie, Beziehung …/Einmalige Chance … von Redaktion – damals im Rahmen der FGG-Reform) und musste am 15.01.09 (Familie, Beziehung …/Einmalige Chance II) das Scheitern meiner Bemühungen zugeben. Keine Geschichten über in der Wüste verdurstenden MediatorInnen und den Nöten eines Staubsaugervertreters haben gefruchtet.

Vielleicht helfen jetzt harte Tatsachen, wie in meinen Anregungen zum Mediationsgesetz dargelegt.