Nachdem der Rechtsausschuss immer noch keine Beschlussvorlage veröffentlicht hat, gehe ich davon aus, dass die zur letzten Sitzung verteilte, keine Mehrheit im Ausschuss fand.

War die Beschlussvorlage eine solche, auf die sich die Berichterstatter geeinigt hatten (nach ihren Aussagen in der ersten Lesung hatten sie es ja vor) oder war die Vorlage nur von einer Fraktion eingereicht? Und überhaupt, worum ging es da eigentlich? In den Redebeiträgen zur ersten Lesung wurde uns ja nicht verraten, über welche Punkte man sich noch nicht einig war, nur, dass da noch einiges offen sei.

Ich möchte daran erinnern, dass das Gesetz der Förderung der Mediation dienen soll. Hier diesbezüglich verschiedene Standpunkte zu verschweigen, halte ich für falsch, denn gerade ein öffentlicher Disput auf politischer Ebene wäre der Mediation dienlich. Dann würde die Bevölkerung nicht nur in jeder zweiten Talk-Show erfahren, dass die CDU jetzt auch einen Mindestlohn befürwortet, sofern es andere machen (oder entsprechendes von anderen Parteien), sondern auch, was die Mediation ist und wann man sie gebrauchen kann.

Oder geht es gar nicht um die Förderung der Mediation? Sollte es wirklich so sein, Ist schweigen allenfalls für die Interessenvertreter Gold.