Diese Frage kursiert trotz der gesetzgeberischen Aktivitäten – oder vielleicht gerade deshalb – noch immer in der Bevölkerung und teilweise auch unter den Mediatoren. Die Rechtslage ist wie folgt:

Mediator kann sich prinzipiell jeder nennen, und zwar auch als Berufsbezeichnung. Der Titel Mediator ist also nicht geschützt. Das ist auch gut so, weil sonst die Gefahr besteht, dass jede Form der Vermittlung ansonsten zu einer Dienstleistung wird und es Abgrenzungsprobleme geben kann, wenn ich eine Dritte Person frage, ob sie mir bei der Lösung meines Problems helfen kann. Wir sollten nicht vergessen, dass diese Dienstleistung bisher eigentlich im sozialen Netz vorgehalten wurde.

Was das Gesetz erreicht hat (wenn es denn in Kraft treten wird) ist die Bezeichnung „ZERTIFIZIERTER MEDIATOR“. Zertifizierter Mediator kann sich also nur der nennen, der eine mindestens 120 ständige Ausbildung nachweisen kann mit Inhalten, die im Gesetz vorgegeben wurden. Wie das im Einzelnen aussehen wird, hat der Gesetzgeber einer RVO vorbehalten, die dann das BMJ erlassen wird. Aber dazu muss erst das Gesetz in Kraft treten.

die RVO, dazu hat sich der Bundesgesetzgeber auch schon geäußert, soll eine Übergangsregelung enthalten, nach der die Mediatoren, die lediglich eine 90-stündige Ausbildung haben, sich zertifizierter Mediator nennen dürfen, wenn sie ein bestimmtes Kontingent an Fällen nachweisen, mit dem sie praktische Übung belegen.

Der zertifizierte Mediator entspricht dem Mediator* (1 Sterne Mediator) der Integrierten Mediation.