So lautet die Schlagzeile einer Pressenotiz des GDV. Die vorliegende Gestzesfassung setze keine Ausbildungs- und Qualitätskriterien für Mediatoren fest, erläutert der Vorsitzende der Kommission Rechtsschutzversicherung beim GDV, Gerhard Horrion. Die Versicherer fordern deshalb verbindliche Richtlinien für die Ausbildung von Mediatoren. Die betonung liegt wohl auf dem Wort verbindlich. Die Ausbildungskriterien werden derzeit von den Verbänden festgelegt, die sich allerdings auf Standards geeinigt haben. Erfreulich ist jedenfalls, dass sich die Rechtsschutzversicherer für Mediation interessieren. Bei der integrierten Mediation unterzeichnen die ausgebildeten Mediatoren eine Selbstverpflichtung, in denen sie sich den Standards unterwerfen.