„Familienrichter verfügen über keine spezielle Ausbildung. Sie werden einfach bestellt und verlassen sich auf die Kompetenz der Jugendämter. Sollten Familienrichter eine besondere Schulung machen müssen, um gerechter urteilen zu können?“

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Es sind nur wenig Wortmeldungen, genau gesagt 11. Der Trend zeigt die Frustration der Teilnehmer. Einer unter ihnen führte aus:

„Das System muss geändert werden. Die Ausgangslage ist die Falsche, weil von vorneherein Gewinner und Verlierer feststehen. Meine Forderung: grundsätzlich keine Gesetzlichen Unterhaltsanspruch. Sollten die Leute unter sich ausmachen. Kinder jeweils zu 50 % zu Mutter und 50 % zu Vater. Entfällt ebenso der Unterhalt. Wer sich seiner Pflicht entzieht soll zahlen. Das wäre Gerechtigkeit und das Beste für die Kinder. Dann würde auch nicht die Kinder etc. in Scheidung oder Trennungen als Waffe missbraucht werden können“.

Der Teilnehmer braucht das System gar nicht zu ändern. Einvernehmliche Lösungen sind doch möglich. Der Vorschlag, klingt auch eher nach einer Aufteilung des Kindes. Ob das kindgerecht ist? Wenn er meint, dass die Eltern die Verantwortung gemeinschaftlich wahrnehmen sollen, dann wäre das kindgerecht. Das setzt aber Einvernehmen und Erkenntnis seitens der Eltern voraus. Diese müssen sie sich dann ohnehin einig werden. Die Frage ist somit allenfalls: Wie kann der Richter die Parteien dazu bewegen, dass sie sich um Einigkeit bemühen? Zugegebenermaßen bedarf dies

a) einer entsprechenden Haltung des Richters
b) der entsprechenden psych. Kenntnisse und
c) einer dazu passenden reduzierten Arbeitsbelastung, die es einem Richter erlaubt, sich den Bedürfnissen und Probemen der Familie anzunehmen.

Die gleiche Anforderung trifft natürlich auch das Jugendamt. Aber wie gesagt, es gibt keinen Zwang vor Gericht zu gehen. Man kann sich auch einig werden!

 

er Wir erlauben uns den Hinweis auf die Erkenntnisse der integrierten Mediation und die Koblenzer Praxis 😉