Sicherheit gefällig?

haken-2In Österreich besteht für Mediatoren (wenn sie in Zivilrechtssachen tätig werden) eine Haftpflichtversicherungspflicht. In Deutschland ist das noch nicht der Fall.Eine Versicherung ist jedoch möglich. Die Rede ist von einer Vermögensschadensversicherung.

Rechtsanwälte, Steuerberater sind versicherungspflichtig. Deren Vermögensschadenshaftpflichtversicherung umfasst auch die Mediation. Ein eigenständiger, freiberuflicher Mediator unterliegt keiner Versicherungspflicht.

Brauchen wir das?

Die Frage, ob ein Mediator versichert sein sollte oder muss wird kontrovers diskutiert. Wenn er sich an die „Kunstregeln“ der Mediation hält braucht er sicher keine. Aber das gilt für jeden Dienstlsieter und Werkunternehmer. Die Ansicht, der Mediator sei für das Verfahren zuständig und die Parteien für das Ergebnis ist erstens so nicht korrekt und zweitens kein Freibrief.