Die Parteien sind eigentlich keine

Das Mediationsgesetz spricht von den Parteien der Mediation. Der Begriff ist irreführend und bedarf der Spezifikation:

  • Da sind zunächst die Parteien des Mediationsvertrages.
  • Dann sind da die Parteien, die an der Mediation als Partei teilnehmen, also die Akteure. Nicht immer sind sie mit den Parteien identisch, sodass besser von den Medianden zu sprechen ist.
  • Medianden sind die Verhandlungspartner in der Mediation. Sie können von den Parteivertretern und den Rechteinhabern abweichen.

Ausführlichere Informationen über die Medianden finden Sie hier.