Unter dem Label einer Qualitätsdiskussion wird wieder das Thema „Ausbildungsstunden“ heiß diskutiert. Die parlamentarische Diskussion über den Entwurf des Mediationsgesetzes hat diese Frage wieder angeheizt. Auf dem Kongress „Konfliktmanagement“ 2011 in Hannover wird sie unter der Überschrift „Qualitätsdiskussion – zwischen Ausbildungsstunden und Marktentwicklung“ als ein eigenes Forum angeboten (siehe hier). Die Referenten sind: Eberhard Carl, Prof. Dr. Ulla Gläßer, LL.M, Thomas Lämmrich, Christoph C. Paul, Michael Plassmann, Dr. phil. Joseph Rieforth und Arthur Trossen.

Es wäre schön, wenn es eine Qualitätsdiskussion in der Mediation gäbe. Die Diskussion über Ausbildungsstunden jedenfalls hat – so wie sie geführt wird – nicht viel mit Qualität zu tun.

Was ist Qualität?

Um eine Qualität definieren zu können, müssen wir wissen, worauf sich die Qualität überhaupt bezieht. Der Begriff leitet sich aus dem Lateinischen „qualitas“ ab. Er bedeutet Beschaffenheit, Merkmal, Eigenschaft. Die Qualität beschreibt einerseits die Summe aller Eigenschaften eines Angebotes und bewertet andererseits seine Güte. Gemessen daran beschreiben weder der Preis noch die Dauer der Ausbildung oder der Name des Ausstellers eine irgendwie geartete Qualität. Es könnte allenfalls die Beschreibung einer Marke sein, mit der sich eine Qualität assoziieren lässt. Aber auch dafür müsste die Qualität beschrieben werden können. Um dies zu tun, müsste man sich auf die handwerklichen Aspekte einlassen.

Qualitätskriterien für die Mediation

Kriterien für die Qualität einer Mediation bzw. eines Mediators sind dann beispielsweise:

  • Die Fähigkeit zur Bildung und Anpassung von Hypothesen und ihre Verifikation bei der Umsetzung innerhalb der durchgeführten Konfliktanalyse.
  • Die Offenlegung, Gestaltung und Abstimmung der sich daraus ergebenden Verfahrensoptionen und gegebenenfalls die Auswahl der zutreffenden Mediationsweise.
  • Die sich auf die Dynamik des Konfliktes der Parteien einlassende Interaktionsfähigkeit.
  • Die aufeinander bezogene Verwirklichung der Phasen innerhalb der Ablauflogik.
  • Die Verwirklichung der Prinzipien.
  • Die methodisch kontrollierte und zielgerichtete Umsetzung der Interventionen.
  • Die Einbeziehung systemischer Konfliktbedingungen.
  • Der Umgang mit dem Zeitmanagement.
  • Die Verfügbarkeit von Kapazitäten und Ressourcen.
  • Die Durchführung von Qualitätskontrollen.

Qualitätskriterien für die Ausbildung

Die Ausbildung ist sicherlich eine Voraussetzung dafür, dass der Mediator die erforderlichen Kapazitäten und Ressourcen vorhalten kann. Die Stundenzahl ist nicht mehr als ein Indiz hierfür. Sie ist kein Kriterium für die Qualität einer Ausbildung und erst recht keines für die Qualität des Mediators. Kriterien für eine qualifizierte Ausbildung sind:

  • Die Vollständigkeit und Gewichtung des Curriculums.
  • Die Ausbildungsdauer in Relation zur Teilnehmerzahl.
  • Die Konsistenz des Trainings.
  • Die aufeinander bezogene Abstimmung von Trainern, Materialien und Literatur.
  • Die Transparenz der didaktischen Methodik.
  • Das Lernklima.
  • Die permanente Begleitung des Studenten und organisatorische Unterstützung
  • Die Unterstützung außerhalb des Trainings (Peergroup, Supervision)
  • Die Möglichkeit zur Vernetzung der Alumi
  • Die Trainerpersönlichkeiten und insbesondere deren Kompetenz und Erfahrung
  • Die methodische Sicherstellung der Interdisziplinarität
  • Die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichsten Mediationsweisen
  • Das professionelle Umfeld.

Die Standards

Es ist schon wichtig, dass man sich über die Ausbildung verständigt und Standards einführt. Schädlich ist es, wenn sich die Verständigung auf nur ein Kriterium der Ausbildung beschränkt und die Kompetenz des Mediators nicht einmal ins Auge fasst.Letztlich hat der Kunde die Qual der Wahl, welcher Mediator der für ihn geeignete ist. Dabei geht es ihm änlich wie bei der Auswahl eines Anwaltes. Auch hier gibt es Standards und Vorschriften, wie der Anwalt aufzutreten hat. Wussten Sie beispielsweise dass die Berufsordnung der Anwälte sie zu einem deeskalierenden Vorgehen verpflichten? Die Realität sieht anders aus. Dem Kunden wäre geholfen, wenn er statt Fachausbildungshinweisen Kriterien an die Hand bekäme, die es ihn beurteilen lassen, ob und wie der Dienstleister mit seinem Problemen umzugehen hat. Dann kann er es durchaus selbst beurteilen, ob der gewählte Dienstleister die erforderlichen Qualitäten aufweist oder nicht. Bis dahin muss er sich auf die Empfehlung anderer Betroffener verlassen.

Der Kongress in Hannover wirft die Frage auf. der Kongress in Berlin, eine Woche später, greift sie auf, aber unter einem anderen Aspekt, nämlich dem des Mediatorenprofils.