Laut der Berichterstattung des Bundestages wurde das neue Mediationsgesetz am 15. Dezember einstimmig beschlossen. Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, kurz: Mediationsgesetz, (17/5335, 17/5496) wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/8058) verabschiedet. Den Vorabkommentar von Bernd Bohnet finden Sie hier. Es wird sicherlich weitere Kommentare geben – das können wir uns nicht nehmen lassen. Wir überlegen noch, ob wir die Sektkorken knallen lassen oder lieber eine Kerze anzünden. Jetzt muss noch der Bundesrat entscheiden. Diese Entscheidung wird im Februar erwartet. Das gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig. Deshalb ist nicht zu erwarten, dass sich etwas daran ändert. Mehr über das Gesetz auf dieser Webseite.