Mediationsgesetz

Das Gesetz ist “durch”.

Noch gestern wurde die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages genommen (ZP6 Seite 23305)
und ohne Debatte angenommen (13:05 Uhr)

Der Bundesrat hat gegen das Gesetz in seiner heutigen Sitzung mit sofortiger Wirkung kein Einspruch eingelegt.

Nunmehr muss das Gesetz nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden…..


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wenn er sich traut ;-)

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Über Bernd Bohnet

Ehem. langjähriger selbständiger Rechtsanwalt mit umfangreicher Kanzlei. Jetzt erfahrener Familienmediator (u.a.). Engagiert in der Verbreitung des Mediationsgedankens. Autor - www.marktplatz-mediation.de
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Eine Antwort auf Mediationsgesetz

  1. avatar Arthur Trossen sagt:

    Das ging wahrscheinlich jetzt so schnell, weil man Angst um die Resolutionen des Mediatorentages hatte ;-) . Aber Spaß beiseite, was passiert denn jetzt mit denen? Waren die nicht für den Gesetzgeber bestimmt?

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