Die Freiwilligkeit hat mehrere Bedeutungen in der Mediation. Zunächst gilt der Grundsatz, dass jede vertragliche Vereinbarung freiwillig getroffen sein muss, damit sie wirksam und nicht anfechtvar ist. Darüber hinaus bezieht sich der Grundsatz der freiwilligkeit jedoch auch auf das Verfahren. Es meint eigentlich die Verhandlungsbereitschaft.