Integrierte Mediation
Was ist die integrierte Mediation denn nun genau?
Haben Sie nicht auch sofort eine Assoziation, wenn Sie den Begriff “integrierte Mediation” zu hören bekommen? Viele Menschen haben sofort eine Vorstellung von dem, was integrierte Mediation bedeuten mag. Manche streiten sogar darum und glauben zu wissen, dass es in Wirklichkeit gar keine Mediation sei. Andere wiederum glauben zu wissen, dass es doch gar nichts anderes sei als eine Mediation. Tatsächlich ist die “integrierte Mediation” ein Anwendungsfall der Mediation – auch wenn die Mediation nicht als ein selbständiger Prozess im juristischen Sinne organisiert ist, sondern sich eher hybrid als psychologischer Prozess aufsetzt. Die integrierte Mediation mag deshalb eine Synthese aus dem Gerichtsverfahren und dem Mediationsverfahren verstanden sein, deren scheinbarer Gegensatz sich wie These und Antithese in einer Synthese auflösen, in der die Kompetenzen beider Verfahren nicht gegensätzlich, sondern sich ergänzend gegenüber stehen.
Der Ursprung der integrierten Mediation
Arthur Trossen erkannte als Familienrichter, wie unzureichend die juristischen Verfahren sind, wenn es um die Lösung von Konflikten geht, die mehr sind als nur eine Sachauseinandersetzung zu streitigen Themen. Als Mediator versuchte er deshalb schon frühzeitig, mediative Techniken auch im Gerichtsverfahren einzusetzen. Auslöser dieser Bemühungen war der Babysitterfall. Dort war zu beobachten, wie sich ein Reframing eigneen kann, einvernehmliche Lösungen herbeizuführen. Es war sicherlich eines dieser Zufallstreffer, die jeder Richter während seiner Amtszeit mehr als einmal erlebt. Arthur Trossen wollte es aber besser wissen. Mit der Unterstützung von Eberhard Kempf, seines Zeichens Mediator und Psychologe, entstand das Altenkirchener Modell. Jetzt ging es darum, wie sich psychologische und mediative Elemente systematisch und professionell steuerbar – also nicht nur intuitiv und zufallsbedingt – in ein gerichtliches Setting einbeziehen liessen. Aus den Forschungen wurde ein Projekt. Das Ministerium in Mainz akzeptierte die Idee, das verfahren auch in anderen Gerichten auszuprobieren. Der damailge OLG Prösident Dr. Bamberger ermöglichte die Ausbildung von 21 Familienrichtern durch Arthur Trossen und Eberhard Kempf. Das Prohejt wurde “Integrierte Mediation in Familiegerichtlichen Streitigkeiten im Bezirk des OLG Koblenz” genannt. Die Evaluation durch Prof. Dr. Neuert beweist seinen Erfolg.
Viele Mediatoren begegneten der Idee der integrierten Mediation mit Skepsis. Sie zigen sich auf eine formale Definition des Mediationsverfahrens zurück. Weil das Gerichtsverfahren, die Schlichtung und die Mediation über die Rolle des neutralen Dritten gegeneinander abgegrenzt werden, meinten sie, dass allein die Tatsache, dass ein Richter als entscheidungsberufener Dritter involviert ist, einer Subsumtion dieses Verfahrens unter den Begriff der Mediation ausschlösse. Tatsache war jedoch, dass der die Mediation anwendende Richterauch aber auch kein klassisches Gerichtsverfahren mehr durchführt. Es war eben die Synthese aus beidem und somit weder das eine noch das andere. Es war eine integrierte Mediation.
Die Idee fand Anhänger. Heute wissen wir, dass die integrierte Mediation nicht nur im forensischen Umfeld anwendbar ist. Besser noch lässt sich diese Verfahrensweisen im betrieblichen Umfeld verwirklichen und überall dort, wo die Mediation mangels Zustimmung der Parteien oder auf Grund der formalen Rollenzuweisung zunächst nicht möglich erscheint.
Glücklicherweise lässt sich die Kooperation von formalen Hindernissen nicht aufhalten. Es gibt vergleichbare, ebenfalls auf Mediation aufsetzende Modelle. Bei dem corporative law beispielsweise lassen sich die Streitwanwälte auf eine Kooperationsvereinbarung ein. Das Ziel ist es, einen Prozess zu vermeiden. Auch die gerichtsnahe und die gerichtsinterne Mediation versuchen Kooperationen zu verwirklichen. Über die angenommenen Grenzen des Verfahrens vermögen sie sich jedoch nicht hinwegzusetzen.
Die etwas andere Sicht der integrierten Mediation
Würden die Diskussionen um die Verfahren der Konfliktlösung aus der Perspektive des Kunden geführt werden, ergäbe sich eine etwas andere Sicht. Der Kunde denkt strategisch. Für ihn sind die Verfahren ein Mittel zum Zweck. hm kommt es darauf an, sein Ziel zu erreichen. Dieses Ziel ist mit dem Ziel des Verfahrens nicht identisch. Das Verfahren beschreibt – gemessen an dieser Zielsetzung – immer nur einen Teil des Weges. Zunächst kommt die anwaltliche Beratung. Dann das Gerichtsverfahren, dann gegebenenfalls die zweite Instanz, dann folgt das Vollstreckungsverfahren. So bilden die Verfahren immer nur eine Etappe auf dem Weg zum Ziel ab. Es gibt leider kein übergeordnetes Verfahren, das in der Lage wäre, die Etappen und Ebenen der Konfliktlösung miteinander zu koordinieren, um sie auf ein gemeinsames Ziel auszurichten. Ein solches Verfahren, das sowohl für den Kläger wie für den Beklagten in der Lage ist ein gemeinsames Ziel zu definieren, wäre auf der Metaebene anzutreffen. Auf einer Ebene also, wo die Verfahren kein Selbstzweck mehr sind sondern eben nur als Etappen auf dem Weg zu einem gemeinsamen Ziel. Das gemeinsame Ziel ist die beiderseitige nachhaltige Konfliktlösung.
Von der Zielsetzung her, könnte die Mediation angesprochen sein. Was aber ist, wenn die Mediation scheitert? Welches Verfahren ist jetzt geeingnet, das here Ziel zu erreichen? Mediatoren erwarten gerne die Abgabe des Gerichtsverfahrens an die Mediation. Die übergeordnete Strategie im Auge haltend wäre aber auch eine bidirektionale Beziehung, denkbar, etwa indem der Mediator das Verfahren an das Gericht abgibt, um es nach einer gegebenenfalls erforderlichen autoritären Intervention wieder an die Mediation zurückzuleiten. Das ENA Verfahren in England könnte mit diesem Vorgang verglichen werden. Die Parteien haben die Möglichkeit, das Gericht um eine Rechtsmeinung zu bitten, damit sie den Ausgang des Gerichtsverfahrens besser einschätzen können. Die systemische Zusammenarbeit der Professionen wurde z.B. im Cochemer Modell erprobt.
Wenn es auch kein explizites Metaverfahren gibt, das sich auf eine übergeordnete gemeinsame Konfliktlösungsstrategie beider Parteien beziehen lässt, so ist es doch möglich, eine Verfahrensweise, einzuführen, die in jedem (Etappen-)Verfahren zielsetzend sein kann. Die integrierte Mediation versteht sich als eine solche Verfahrensweise. Sie begreift nicht nur die Einzelverfahren als eine Etappe auf dem Weg zur nachhaltigen Konfliktlösung. Vielmehr versteht sie auch die Beteiligten nicht als Gegner, sondern als ein Team , dessen gemeinsame Aufgabe es ist, die optimalste Konfliktlösung der Parteien herbeizuführen. Der Klägeranwalt muss dann nicht mehr der Gegner des Beklagtenanwaltes sein, wenn sich beide der Auffassung anschließen, dass sie sich nicht für das kontradiktorische Ergebnis eines Prozesses einsetzen, sondern die darüber hinausgehende nachhaltige Lösung des Konfliktes. Es bedarf lediglich der Veränderung des Fokusses, der weiter in die Zukunft gelegt wird, damit dies gelingt. Die integrierte Mediation zeigt wie es geht.
Die theoretischen Grundlagen der integrierten Mediation
to be continued
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