Wie aus dem EMNI Nesletter zu erfahren war, hat die Europäische Kommission im November rechtliche Schritte gegen sechs Länder eingeleitet, weil sie es versäumt haben, über die Umsetzung der EU Richtlinie zur Mediation zu informieren.

Bei den Ländern handelt es sich um Zypern, die Tschechische Republik, Spanien, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande. Die Vertragsverletzungsverfahren gegen Finnland, der Slowakei und das Vereinigte Königreich wurden abgeschlossen, nachdem diese Länder in der Zwischenzeit über die nationale Umsetzung des Rechts informiert hatten. Es sieht fast so aus, als hätte Deutschland Glück gehabt, weil kürzlich das Mediationsgesetz erlassen wurde. Bei genauem Hinsehen erkannt man jedoch, dass eine rechtliche Notwendigkeit zum Erlass des Gesetzes nicht bestanden hat. Die Vorschriften die von der EU Direktive erwartet wurden waren in unserem Recht auch ohne das Gesetz darstellbar.