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Lieber Arthur,
für mich als praktizierender Rechtsanwalt ist es immer wieder erschreckend, festzustellen wie unser Berufsstand die Mediation für sich vereinnahmen möchte. Ich habe des Öfteren den Eindruck, dass die Juristen meinen, sie alleine könnten die Mediation am besten bewältigen. Dies verhindert gerade leider diese Änderung des Denkens und der Einstellungen der Menschen hinsichtlich der Streitkultur und der Möglichkeiten einer konsensorientierten Konfliktlösung, die ich als ein wesentlicher Fortschritt der Mediation für mich verstanden habe.
Wenn aber diese Änderung der Einstellungen der Menschen und das Denken als solches diese Änderung mit sich bringt, weshalb ist dann ein bestimmter Beruf, eine bestimmte Kultur, Sprache, Herkunft oder was auch immer überhaupt angeblich entscheidend darüber, wer Mediation “besser” macht?
Ich bin ebenfalls der Auffassung, dass die Implementierung des Güterichters letztlich dazu führt, dass die Mediation im gerichtlichen Verfahren weiter vorangetrieben werden soll. Genauso wie die Behauptung der Anwaltschaft, dass diese besonders geeignet sein, halte ich dies letztlich für die Sicherung von angeblichen Pfründen. Die Juristen arbeiten gerne vorsorglich, auch wenn dies die Sache gar nicht voranbringen kann.
Ich teile deine Auffassung dazu, dass sich die Mediation erst einmal stärker etablieren muss.
Ob die hier für den Staat benötigen, zweifle ich entschieden an. Insofern bin ich der Auffassung, dass eine Reglementierung über das notwendige Maß hinaus (was immer auch notwendig sein mag) er kontraproduktiv wirkt. Es birgt die Gefahr, die Eigenverantwortlichkeit des mündigen Bürger negativ zu beeinflussen. Wenn wir dem Ansatz folgen, dass die Lösung der streitenden Parteien immer bei diesem selber liegt, wozu brauchen wir dann noch ein Gericht? Geht es denn nicht in den seltensten Fällen unserer Praxis darum, die Fälle sachgerecht zu lösen. Ich selbst habe ihn über 12 Jahren anwaltlicher Tätigkeit sehr selten um reine Rechtsfragen gestritten. Hierfür brauchen wir sicherlich weiterhin gerichtet, aber für den mündigen Bürger, der seine Konflikte sachgerecht lösen möchte, ist ein staatliches Gericht meines Erachtens die falsche Adresse. Nichtsdestotrotz wird uns durch die Änderungen in den Verfahrensordnungen genau diese Vorgehensweise aufgezwungen. Dies vermag so ärgerlich und erstaunlich gleichermaßen sein. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Mediation weiter entwickelt. Das Gesetz vermag meines Erachtens hieran wenig zu ändern.
Lieber Arthur, danke für diesen brillianten Kommentar – der sollte Pflichtlektüre werden! Mir fiel beim Lesen folgendes dazu ein:
1) Meilenstein? Mitnichten! Das BGB war ein historischer Meilenstein. Das MediationsG jetzt auch so zu titulieren, zeugt von mangelndem fachlichen Urteilsvermögen und/oder erbärmlicher Selbstüberschätzung der Politiker. Wenn sie irgendwo ein Problem ausgemacht zu haben meinen, dann machen sie halt schnell ein Gesetz. Nicht weil das besonders sinnvoll wäre, sondern weil ihnen nichts Besseres einfällt und sie auch nichts anderes wirklich können. Anschließend verwechseln sie die Realität mit der Rechtslage und feiern sich entsprechend.
2) Mir schwant, der Erlass eines Gesetzes ist nichts anderes als das textgewordene Eingeständnis, dass man zu einem selbstbestimmten Umgang mit dem Gesetzesgegenstand nicht in der Lage ist – und ganz besonders in Deutschland. Wie du aufgezeigt hast: Alles, was im MediationsG drin steht, ließ und lässt sich auch ohne das Gesetz erreichen, wenn man nur wollte. Aber warum soll man sich die Mühe machen, selber ein Problem zu lösen, wenn man doch stattdessen einfach im Gesetzbuch nachschlagen kann?
Danke. Für mich ist ein Gesetz Kommunikation des Staates mit dem Bürger, ergänzt durch das was dann die Verwaltung kommuniziert.