Collaborative Law
Das collaborative law beschreibt eine kooperative Verhandlungsform, auf die sich die Rechtsanwälte zunehmend einlassen. Die Idee kommt aus dem Amerikanischen. Die Verwendung des Begriffs "collaborative law" ist im deutschen missverständlich, weil Kollaborieren hier einen faden Beoigeschmack hat. Besser ist es deshalb von Kooperativer Praxis zu sprechen.
Im Kern verhandeln die Parteien bzw. ihre Anwälte vor der eigentlichen Sachverhandlung, wie sie die Verhandlung führen wollen, das heisst, welche Regeln für die Verhandlung gelten sollen.Die Verhandlungsregeln werden in einem Vertrag festgehalten. Vereinbart werden: ein faires Verfahren, gemeinsame Lösungsfindung und andere Verfahrensweisen, die den Prinzipien der Mediation nahe kommen. Das Verfahren selbst ist dem einer Mediation sehr ähnlich. Man könnte es auch als eine Form der integrierten Mediation begreifen.
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